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Die aktuelle Information:
In eigener Sache
BERLIN 20.4.2003 (khd). Im Mai 2003 werde ich meine (diese)
Homepage sowie alle angeschlossenen Seiten auf diesem Uni- Server
(userpage.fu-berlin.de) einstellen. Leider steht derzeit noch nicht fest,
unter welcher URL künftig meine Internet- Services erreichbar sein
werden.
Zumindest für die viel besuchten Seiten wie Link- Sammlungen, Medien-
Links, BSE- Infos und Chroniken soll es aber demnächst anderenorts
weitergehen. Ich empfehle die Suche bei Google mit den Stichworten
"Dittberner", "Homepage" und "khd" nach dem neuen Pfad.
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Acrylamid reduzieren
Weitere Anstrengungen erforderlich
BERLIN 4.12.2002 (khd). Zur Gefahr durch das
krebserregende Acrylamid, das sich
wie berichtet beim
Frittieren, Backen und Braten von stärkehaltigen Nahrungsmitteln wie
Kartoffeln oder Mehlen bilden kann, verkündet heute das
Verbraucherschutzministerium in Berlin für ihr
Acrylamid-Minimierungskonzept erste positive
Ergebnisse.
[mehr]
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1000 amtliche Proben getestet
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Verbraucher erfahren aber keine Acrylamid-Ergebnisse. |
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Offensichtlich ist es inzwischen der Regierung gelungen, einige Betriebe
davon zu überzeugen, den Acrylamid- Gehalt ihrer Produkte durch
Modifikation der Produktionsprozesse zu senken. Allerdings teilte die
Bundesregierung weder Hersteller noch die Produkte mit, die nun einen
geringere Acrylamid- Konzentration aufweisen. Immerhin berichteten
Boulevard- Zeitungen, daß in Kartoffel- Chips bis zu 3680
Mikrogramm/kg und in Pommes frites bis zu 3920 Mikrogramm/kg gefunden
wurden. Die WHO hält eine Aufnahme
von 1 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag für
tolerierbar.
Die rot-grüne Bundesregierung hat bislang jegliche
Veröffentlichung der Acrylamid- Meßwerte mit dem Hinweis auf
mögliche Schadensersatzklagen der Wirtschaft abgelehnt. Erst im Juli
hatte aber das Bundesverfassungsgericht
entschieden, daß die Bundesregierung sehr wohl Warnhinweise
für Verbraucher mit konkreter Nennung der Firmen- Namen
veröffentlichen darf. Unterdessen nennt die Verbraucher-Zentrale
Hamburg (VZHH) Roß und Reiter und die gemessenen
Acrylamid-Werte vieler Fertigprodukte.
Und Foodwatch publiziert den
Acrylamid-Gehalt von
Weihnachtsgebäck.
[Wie entsteht
krebserregendes Acrylamid in Lebensmitteln?]
[Acrylamid:
Praktische Tips für den Haushalt]
[VZHH: Acrylamid-Belastung von Produkten]
BGH-Urteile im Netz
Bundesgerichtshof setzt auf Transparenz
KARLSRUHE 15.11.2002
(khd/info-radio).
Seit heute stehen im Internet alle seit dem 1. Januar 2000 vom
Bundesgerichtshof (BGH)
gefällten Entscheidungen zum Download zur privaten Nutzung zur
Verfügung. Ältere Urteile müssen weiterhin schriftlich
bestellt werden. Das BGH hatte diesen Schritt zu mehr Transparenz in der
Rechtssprechung vor 2 Jahren angekündigt.
Mit einer Suchfunktion können Besucher der BGH- Website gezielt nach
Aktenzeichen oder Datum suchen oder per Volltextsuche Übersichten zu
einem bestimmten Stichwort erstellen. Wer bei der Suche in den gut 5.000
Dokumenten fündig wird, kann sich dann den Volltext der Karlsruher
Entscheidung als PDF- Datei herunterladen.
Elektrosmog zeigt Wirkung
Handy-Strahlung regt Leukämie-Zellen an
BOLOGNA 20.10.2002 (khd/nano). Die Studie der
Weltgesundheitsorganisation WHO zur
Gesundheitsgefährdung durch gepulste Handy- Strahlung ist noch nicht
abgeschlossen. Anfang Oktober stellte eine italienische Forschergruppe um
Fiorenzo Marinelli auf dem International Work- shop on Biological Effects of
Electromagnetic Fields eine alarmierende Untersuchung vor, die
inzwischen im New
Scientist publiziert wurde.
Am National Research Council in Bologna wurden Leukämie- Zellen mit
elektromagnetischen Feldern von 900 MHz und 1 mW Leistung, wie sie beim
Mobilfunk üblich sind, bestrahlt. Diese Bestrahlung regte die Zellen
zur Vermehrung an. Nach 24 Stunden waren zwar zunächst 20 % weniger
Leukämie- Zellen in der Probe als in einer nicht bestrahlten Referenz-
Probe. Aber nach 48 Stunden Bestrahlung stellten die Forscher fest,
daß sich die Leukämie-Zellen in der bestrahlten Probe stark
vermehrt hatten.
Bus-Tickets aufs Handy
BVG erprobt Fahrscheinverkauf per SMS
BERLIN 30.9.2002
(khd/info-radio). Im Rahmen des
EU-Projekts Telepay erprobt die Berliner Verkehrsgesellschaft
(BVG) im Oktober den elektronischen
Verkauf von Fahrscheinen per SMS.
Teilnehmen können an dem 4-wöchigen Test aber nur Handy- Kunden
von E-Plus. Beim BVG- Telepay
solle der Kunde anonym bleiben, heißt es. Denn die Handy- Rufnummern
sollen nicht beim BVG-Service gespeichert werden. Deshalb haben die
Berliner Datenschützer bislang auch keine Bedenken
geäußert.
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Telepay effektiver als Barkauf eines Fahrscheins?
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Das ist die Frage. |
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Das Telepay funktioniert so: Vor Antritt der Bus- oder einer U/S-Bahnfahrt
muß eine SMS mit dem Wort BVG an eine von 2
Telefonnummern geschickt werden, die prompt vom BVG-Service per SMS
beantwortet wird. Unter 284 21 kann ein Einzelfahrschein AB für 2,10
Euro bestellt werden. Die Tageskarte AB für 6,10 Euro gibt es unter
der Nummer 284 61. Andere Fahrscheine oder Ermäßigungen gibt es
nicht. Bezahlt wird dann mit der Telefon- Rechnung. Ob das Telepay auch
mit Prepaid- Handys funktioniert, wurde nicht bekannt.
Die SMS-Antwort gilt als Ticket und ist auf Verlangen vorzuzeigen. Sollte
dann inzwischen der Handy- Akku leer sein, gilt das als Fahren ohne
Fahrschein. In der Ticket-SMS steht der Fahrkartentyp, die zeitliche
Gültigkeit, eine Identifizierungsnummer sowie ein Codewort. Die
Codewörter werden von der BVG häufig gewechselt, so daß
Betrügereien mit selbstfabrizierten SMS-Tickets vermieden werden.
Aber anonym ist das nicht
3.10.2002 (khd). Warum nicht. So ein virtueller Fahrschein kann
durchaus mal nützlich sein wenn man's Geld oder die Monatskarte
vergessen hat, der Fahrschein- Automat mal wieder nicht funktioniert oder
der Busfahrer nicht rausgeben kann. Aber anonym ist das SMS- Ticket
natürlich nicht. Denn die Telefongesellschaft muß
natürlich die Verbindungs- Daten speichern und geraume Zeit
aufbewahren.
Freuen werden sich vor allem Schwarzfahrer über den neuen BVG-
Service. Ermöglicht er ihnen doch, sich schnell noch ehrlich zu
machen. Sobald plötzlich Kontrolleure zusteigen, wird einfach die
längst vorbereitete SMS abgeschickt. In wenigen Sekunden geht der
virtuelle Fahrschein auf dem Handy ein, der nur noch den Kontrolleuren
gezeigt werden muß. Dennoch: Eine Killer- Applikation für
UMTS wird das Telepay wohl
nicht werden, auch wenn manche schon das Handy als
Geldbörse des 21. Jahrhunderts sehen.
Verfassung nicht gelesen?
Deutsche Verfassung verbietet Angriffskriege / Weiß das die USA?
BERLIN 22.9.2002 (khd). Es ist immer wieder erstaunlich, was
Politiker den Bürgern im Kampf um Wählerstimmen so alles
erzählen und was sie verschweigen. So beim Wort des Bundeskanzlers
Gerhard Schröder (SPD),
daß es mit ihm keine Beteiligung der Deutschen an einem Krieg gegen
den Irak geben werde. Worauf der Minister für Verteidigung Peter
Struck (SPD) in Bremerhaven bekundete: Ich werde meine Hand
dafür nicht heben, daß auch nur ein einziger deutscher Soldat in
einem Bodenkrieg gegen Saddam Hussein zieht, wie im Spiegel
(37/2002, Seite 24) nachzulesen ist.
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Führung eines Angriffskrieges ist
verfassungs- widrig.
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Artikel 26 Grundgesetz |
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Gesagt werden mußte das aber nicht. Auch ist die Quasi-
Zustimmung des Kanzlerkandidaten Edmund
Stoiber (CSU) unnötig gewesen. Denn der Fall ist sowieso klar.
Im Artikel 26 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 der deutschen
Verfassung heißt es ganz unmißverständlich:
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören,
insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind
verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
[20.09.2002: Wenn sie doch geschwiegen hätten...]
Unter Strafe gestellt...
27.9.2002 (khd). Das deutsche Strafrecht sieht beachtliche Strafen
vor. So wird die Vorbereitung eines Angriffskrieges, an dem die
Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, mit 10 Jahren bis
lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet (§ 80 StGB). Auch das
Aufstacheln zum Angriffskrieg wird hierzulande mit einer Freiheitsstrafe
von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft (§ 80a StGB). In den USA ist
das nicht so.
Unser Strafgesetzbuch (StGB) gilt auch für Mitglieder der
Bundesregierung und wahlkämpfende Oppositions-Politiker.
Deutschland kann sich also an einem militärischen Präventivschlag
gegen den Irak zur Beseitigung der Bedrohung und Saddam Husseins
nicht beteiligen. Denn das wäre ein Bruch der Verfassung. Das
rechtfertigt aber nicht die Ausfälle gegen die US-Regierung, zu denen sich die
deutsche Justizministerin im Wahlkampf verstieg zumal es auch noch
Stuß war, was die Professorin da erzählte.
Natürlich weiß jede US-Regierung, was in unserer Verfassung steht.
Schließlich war es vor allem die USA, die Deutschland nach dem 2.
Weltkrieg den Weg zu Demokratie und Friedenhalten gewiesen hat.
Stichwort: re-education. Insofern verwundert es jetzt schon
sehr, daß sich die Bush- Regierung bei ihrer scharfen Kritik am
deutschen Widerstand gegen das Abenteuertum der amtierenden US-Regierung so
dumm stellt. Aber auch in den USA herrschen jetzt die Gesetze des
Wahlk(r)ampfes. Nicht so bei den
Vereinten Nationen (UN).
Deutschland wurde heute von der UN- Vollversammlung wieder in den
Weltsicherheitsrat gewählt sogar mit dem Votum der USA.
Anti-Materie erzeugt
In Genf erstmals 50.000 Anti-Wasserstoffatome hergestellt
GENF 18.9.2002 (khd/tsp).
Unser Weltbild geht von einer Symmetrie in der Natur aus. Für die
Materie bedeutet das: Es muß neben der uns bekannten Materie
auch Anti- Materie geben, die aus Atomen mit positiv geladenen
Elektronen (Anti- Elektronen) besteht und deren Kern negativ
geladene Protonen (Anti- Protonen) enthält. Anti- Materie gesehen hat
bislang keiner. Zwar war es schon experimentell gelungen, Anti- Teilchen
für kurze Zeit zu erzeugen, aber das ist noch keine Materie (Atome).
In Genf ist es CERN-Forschern um Rolf
Landua jetzt erstmals gelungen, Anti- Materie im Labor herzustellen. Rund
50.000 Anti- Wasserstoffatome konnten in dem Experiment aus Anti- Teilchen
zusammengesetzt und in einer Magnetfeld- Falle für kurze Zeit
eingefangen werden. Die Wissenschaftler wollen jetzt untersuchen, ob die
uns bekannten Naturgesetze auch für die Anti- Materie gelten,
berichten die Physiker in der aktuellen Ausgabe von
Nature.
[19.09.2002: Das Fenster zur Gegenwelt]
Alle älteren Infos findet man im Archiv:
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Wo sind die Infos?
Viele interessante Themen, die hier einmal behandelt wurden, haben
inzwischen eigene Web-Seiten erhalten. Hier finden Sie den Weg dorthin:
Zum Nitrofen-Skandal. (den [mehr] folgen)
Die Lebensmittel- Skandale in Europa.
Politik skandalös.
Die Geschichte des EURO.
Zum Rinderwahnsinn. (BSE + CJD)
Telefontarif-Matrix für Call-by-call.
Auslands-Matrix für Call-by-call.
Zur Medien-Gesetzgebung.
Telekommunikations-Gesetzgebung.
Protest gegen die Telekom-Tarife 96.
Infos zum Internet-Boykott 1998.
Infos zum Telefon-Boykott 1999.
Nützliches und Infos zum EURO.
Und anderes ist im
Archiv abgelegt.
Aktuelle Infos zu Problemen mit der Telekom-
munikation in Deutschland (Internet, Breitband, TV-Kabel, Tarife etc.)
sind im Magazin und Archiv t-off.
Das Archiv wird noch immer laufend aktualisiert.
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