Dokumentationen Bundesamt für Verbraucherschutz – Teil 1 khd
Stand:  20.6.2006   (15. Ed.) – File: Food/Dokus/BVL_01.html




Hier werden einige ausgewählte und besonders interessante Texte, Pressemitteilungen u. a. des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Bonn sowie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) dokumentiert, da solche Dokumente allzuoft von den amtlichen Servern urplötzlich verschwinden. Links und Kommentierungen [Ed: ...] sind hier redaktionell zugefügt worden.

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Berichterstattung zur Lebensmittelüberwachung 2003

Ergebnisse des Jahres 2003 zu Betriebskontrollen und im Labor untersuchte Proben

Aus:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Bonn, 11. Juli 2004 (Presse-Info). [Original]

Einleitung

Nach § 40 LMBG sind die Bundesländer zuständig für die Lebensmittelüberwachung. überall wo Lebensmittel hergestellt, bearbeitet oder in den Verkehr gebracht werden, werden Betriebe durch die zuständigen Behörden regelmäßig und bei Verdacht kontrolliert, Proben entnommen und in amtlichen Laboratorien untersucht.

Nach Artikel 14 Abs. 2 der Richtlinie 89/397/EWG des Rates vom 14. Juni 1989 über die amtliche Lebensmittelüberwachung ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, der Europäischen Kommission jährlich einen Bericht vorzulegen, in dem über Anzahl, Art und ggf. Beanstandungen der kontrollierten Betriebe und im Labor untersuchten Proben Auskunft erteilt wird. Das BVL hat dementsprechend die von den Bundesländern übermittelten Daten für das Jahr 2003 zusammengestellt und ausgewertet.

Dabei ist zu beachten, dass die Kontrolle in Betrieben und die Entnahme von Proben und deren Untersuchung im Rahmen der Lebensmittelüberwachung risikoorientiert und häufig gezielt erfolgt. Die Zahl der Beanstandungen ist deshalb nicht repräsentativ für das Marktangebot und erlaubt nur eingeschränkt Rückschlüsse auf die Qualität der Lebensmittel insgesamt. Durch Zusammentreffen mehrerer Beanstandungsgründe bei einem Betrieb bzw. bei einer Probe kann die Anzahl der Beanstandungsgründe höher sein als die der beanstandeten Betriebe bzw. Proben. Die angelegte Berichterstattung umfasst nicht die gesamte Tätigkeit der Lebensmittelüberwachung.

Anzahl und Art der im Labor untersuchten und beanstandeten Proben

Für das Jahr 2003 wurden für die Bundesrepublik insgesamt 415.903 im Labor untersuchte Proben gemeldet. Davon entfallen 386.044 Proben auf Lebensmittel einschließlich Zusatzstoffe (= 92,8 % der Gesamtproben) sowie 11.862 Proben auf Gegenstände und Materialien mit Lebensmittelkontakt (= 2,9 %). Mit 78.317 Proben (= 18,8 % der Gesamtproben) und 47.080 Proben (= 11,3 % der Gesamtproben) bilden Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus bzw. Milch- und Milchprodukte die Schwerpunkte der Untersuchungen. Es folgen von der Zahl der untersuchten Proben Obst und Gemüse (36.240 Proben = 8,7 % der Gesamtproben), Getreide und Backwaren (34.260 Proben = 8,2 % der Gesamtproben) und Eis und Desserts (25.471 Proben = 6,1 % der Gesamtproben). Bei den 415.903 untersuchten Proben wurden insgesamt 62.189 Proben mit Verstößen identifiziert, das sind 15,0 % aller Proben. Bei den Lebensmitteln zeigen Eis und Desserts mit 19,4 % die höchste Beanstandungsquote. Es folgen Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus mit 18,7 %, Nüsse, Nusserzeugnisse und Knabberwaren mit 18,5 % sowie Wein mit einer Beanstandungsquote von 18,1 %. Der prozentuale Anteil der Proben mit Verstößen liegt bei den Lebensmittel-Bedarfsgegenständen bei 12,6 %. Die niedrigste Verstoßquote findet sich in der Gruppe Schokolade, Kakao, Kaffee, Tee mit 8,7 %.

In der Gesamtheit der spezifizierten Verstöße stehen Verstöße in der Kennzeichnung bzw. Aufmachung (= 46,2 % aller Proben mit Verstößen) an erster Stelle, mit Abstand gefolgt von Verstößen in der Zusammensetzung (= 17,4 % aller Proben mit Verstößen), mikrobiologische Verunreinigungen (= 16,3 % aller Proben mit Verstößen) und andere Verunreinigungen (= 9,5 % aller Proben mit Verstößen). Die Summe aller anderen, nicht spezifizierten Verstöße beträgt 22,3 % der Zahl aller Proben mit Verstößen.

Anzahl und Art der festgestellten Verstöße bei Kontrollen vor Ort

Für das Jahr 2003 wurden für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt 1.122.521 Kontrollbesuche in 607.284 Betrieben gemeldet. Die Zahl der Betriebe insgesamt wird mit 1.115.824 angegeben, somit wurden nach den eingegangenen Meldungen im Jahre 2003 54,4 % aller Betriebsstätten kontrolliert. Von der Gesamtzahl der überwachten Betriebe entfielen 1,8 % der Kontrollen auf Vertriebsunternehmer und Transporteure, 2,1 % auf Hersteller und Abpacker sowie 3,7 % auf Erzeuger. 7,8 % der kontrollierten Betriebe waren Hersteller, die im Wesentlichen auf der Einzelhandelsstufe verkaufen, 34,5 % Einzelhändler und 50,1 % Dienstleister. Mit 120.621 Betrieben mit festgestellten Verstößen liegt die Beanstandungsquote bei 19,9 %, bezogen auf alle kontrollierten Betriebe.

Die Beanstandungsquoten verteilen sich wie folgt: Bei 25,9 % der Hersteller und Abpacker, bei 23,0 % der Hersteller, die im Wesentlichen auf der Einzelhandelsstufe verkaufen und bei 22,2 % der Dienstleistungsbetriebe wurden Verstöße festgestellt. Ebenso wurden bei 16,4 % der kontrollierten Einzelhandelsbetriebe, 18,0 % der besuchten Vertriebsunternehmer und Transporteure sowie 11,6 % der überwachten Erzeuger von der Lebensmittelüberwachung formelle Maßnahmen wegen Verstöße eingeleitet. Bei allen Kontrollen vor Ort stellen allgemeine Hygienemängel die häufigsten Verstöße dar. Spezielle Hygieneprobleme im Bereich der Ausbildung oder des HACCPs folgen in der Gesamtschau den Mängeln bei der Kennzeichnung und Aufmachung. Die Zusammensetzung steht bei allen Arten von Betrieben an letzter Stelle der konkret ausgewiesenen Beanstandungen.

[Kontrollen in den Betrieben vor Ort 2003]   [Im Labor untersuchte Proben mit Befund 2003]



Können Toner die Gesundheit beeinträchtigen?

BfR prüft mögliche Zusammenhänge in einer Pilotstudie.

Aus:
Bundesinstitut für Risikobewertung, 6. Mai 2005, (Presse-Dienst – 13/2005). [Original]

Das BfR will mögliche Zusammenhänge zwischen dem Einsatz von Tonern und gesundheitlichen Beeinträchtigungen in einer Pilotstudie prüfen. In den letzten fünf Jahren haben Ärzte dem BfR rund 90 Fälle gemeldet, in denen nach der Benutzung von Laserdruckern und Kopierern überwiegend allergische Reaktionen aufgetreten sind. Wissenschaftliche Studien, die sich mit der Wirkung von Tonerstaub auf den Menschen beschäftigt haben und die als Basis für eine Risikobewertung dienen könnten, fehlen. "Die Pilotstudie soll uns nun erste Hinweise darauf liefern, ob der Betrieb von Laserdruckern und Kopierern die Innenraumluftqualität so beeinflussen kann, dass die Gesundheit geschädigt werden kann" sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.

 

Gute Frage – aber noch keine Antwort.



Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Toner kamen zuerst aus dem arbeitsmedizinischen Bereich. Die Betroffenen klagten vor allem über allergische Symptome: Die Nase lief, Augen und Rachen schmerzten, zum Teil trat asthmaähnlicher Husten auf. Im Jahr 2000 forderte das Vorläuferinstitut des BfR deshalb dazu auf, dem Institut entsprechende Fälle zu melden. In seiner Broschüre "Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 2002" hat das Institut das Krankheitsbild beschrieben und Ärzte in Praxen und Gesundheitsämtern erneut für derartige Symptome und Zusammenhänge sensibilisiert. Bis heute wurden rund 90 Fälle von Ärzten und Berufsgenossenschaften dokumentiert und an das BfR gemeldet. Die Interessengemeinschaft der Tonergeschädigten beziffert die Zahl der Betroffenen mit mindestens 700.

"Die besondere Herausforderung bei der Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken, die von Tonern ausgehen können, liegt in der Vielzahl der in Frage kommenden Quellen potenziell gefährlicher Stoffe", sagt Dr. Wolfgang Lingk, im BfR als Abteilungsleiter verantwortlich für die Sicherheit von Stoffen und Zubereitungen. "Einerseits ist nicht bekannt, aus welchen chemischen Komponenten handelsübliche Toner bestehen. Andererseits müssen neben den Inhaltsstoffen von Tonern auch andere aus dem Druckprozess freigesetzte Stoffe wie etwa Papierstäube oder der Materialabrieb der Maschinen berücksichtigt werden". Druck- und Kopiervorgänge stellen komplexe physikalische und chemische Prozesse dar, bei denen flüchtige organische Verbindungen unterschiedlicher chemischer Klassen, kleinste Partikel aus Tonern und Papieren sowie Gase freigesetzt und in die Innenraumluft abgegeben werden. Für die Nutzer von Laserdruckern und Kopierern resultiert daraus eine mehr oder minder hohe Exposition gegenüber einer Reihe von Substanzen, darunter auch solche mit gesundheitsschädlichem Potenzial.

Hersteller von "gefährlichen Produkten" sind verpflichtet, dem BfR ihre Rezepturen und damit die Inhaltsstoffe mitzuteilen, damit im Vergiftungsfall schnell wirksame Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Toner gehören aber nicht zu den "gefährlichen Produkten". Für sie gilt die Rezepturmeldepflicht deshalb nicht. Für die Bewertung des gesundheitlichen Risikos, das Toner für die Benutzer von Laserdruckern und Kopierern bergen könnten, bittet das Institut die Hersteller trotzdem um Informationen zur Zusammensetzung ihrer Produkte.

Die Pilotstudie zur Gesundheitsgefährdung durch Toner soll in Kürze beginnen und wird etwa ein Jahr dauern. Sie wird im Auftrag und aus Mitteln des BfR am Institut für Innenraum- und Umwelttoxikologie der Universität Gießen durchgeführt. Leiter der Pilotstudie wird Professor Dr. Volker Mersch-Sundermann sein, der in Gießen den Lehrstuhl für Umwelttoxikologie inne hat. Im Rahmen der Studie, für die Mersch-Sundermann einen Designentwurf vorgelegt hat, sollen sowohl personen-, als auch umwelt- und arbeitsplatzbezogene Daten erhoben und in Beziehung gesetzt werden.

Bei der Bewertung möglicher Gesundheitsschädigungen durch Toner steht das BfR im wissenschaftlichen Austausch mit anderen Bundeseinrichtungen, die sich im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Fragestellungen mit der Problematik befassen. Dazu gehören die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund, die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Berlin und das Umweltbundesamt in Dessau.



Berichterstattung zur Lebensmittelüberwachung 2004

Ergebnisse des Jahres 2004 zu Betriebskontrollen und im Labor untersuchte Proben

Aus:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Bonn, 11. Juli 2005 (Presse-Info). [Original]

Einleitung

Betriebe, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten oder verkaufen, werden durch die zuständigen Behörden regelmäßig und bei Verdacht kontrolliert. Dabei wird unter anderem geprüft, ob im Betrieb einwandfrei nach hygienischen Standards gearbeitet wird, die Waren richtig gekennzeichnet und zusammengesetzt sind und ob Mängel in der Schulung oder der betrieblichen Eigenkontrolle bestehen. Darüber hinaus werden Proben entnommen und in amtlichen Laboratorien untersucht. Dabei werden Lebensmittel und auch Bedarfsgegenstände sowie Verpackungen kontrolliert, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Nach § 40 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sind für diese Aufgaben der Lebensmittelüberwachung die Bundesländer zuständig.

Die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung kontrollieren Betriebe und nehmen Proben gezielt und risikoorientiert. Besondere Aufmerksamkeit gilt Betrieben, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten oder verkaufen, von denen ein erhöhtes Risiko für den Verbraucher ausgehen kann. Risikoarme Branchen werden entsprechend weniger kontrolliert. Die Zahl der Beanstandungen ist deshalb nicht repräsentativ für das Marktangebot und erlaubt nur eingeschränkt Rückschlüsse auf die Qualität der Lebensmittel insgesamt. Durch Zusammentreffen mehrerer Beanstandungsgründe bei einem Betrieb bzw. bei einer Probe kann die Anzahl der Beanstandungen höher sein als die der beanstandeten Betriebe beziehungsweise Proben. Die hier wiedergegebene Berichterstattung umfasst nicht die gesamte Tätigkeit der Lebensmittelüberwachung.

Anzahl und Art der im Labor untersuchten und beanstandeten Proben

Für das Jahr 2004 wurden für die Bundesrepublik insgesamt 410.268 im Labor untersuchte Proben gemeldet. Davon entfielen 376.391 Proben auf Lebensmittel einschließlich Zusatzstoffe (= 0,3 % der Gesamtproben) sowie 33.877 Proben auf Gegenstände und Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen (= 8,3 %). Mit 75.435 Proben von Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnissen daraus (= 18,4 % der Gesamtproben) und 45.148 beprobten Milch- und Milchprodukten (= 11,0 % der Gesamtproben) bilden diese Bereiche den Schwerpunkte der Untersuchungen. Ebenfalls häufig im Fokus der Lebensmittelüberwachung waren Obst und Gemüse (37.073 Proben = 9,0 % der Gesamtproben), Getreide und Backwaren (34.230 Proben = 8,3 % der Gesamtproben) und Eis und Desserts (24.450 Proben = 6,0 % der Gesamtproben). Bei den 410.268 untersuchten Proben wurden insgesamt 61.197 Proben mit Verstößen identifiziert, das sind 14,9 % aller Proben.

Bei den Lebensmitteln zeigen Eis und Desserts mit 20,8 % die höchste Beanstandungsquote. Es folgen Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse mit 20,0 % und alkoholische Getränke mit einer Beanstandungsquote von 16,2 %. Die niedrigste Verstoßquote findet sich in der Gruppe Schokolade, Kakao, Kaffee, Tee mit 8,5 %. Der prozentuale Anteil der Proben mit Verstößen liegt bei den Bedarfsgegenständen bei 10,5 %.

In der Gesamtheit der spezifizierten Verstöße stehen Verstöße in der Kennzeichnung bzw. Aufmachung (= 52 % aller Proben mit Verstößen) an erster Stelle, mit Abstand gefolgt von Verstößen mit mikrobiologischen Verunreinigungen (= 18 % aller Proben mit Verstößen), in der Zusammensetzung (= 17 % aller Proben mit Verstößen) und mit anderen Verunreinigungen (= 9 % aller Proben mit Verstößen). Die Summe aller anderen, nicht spezifizierten Verstöße beträgt 15 % der Zahl aller Proben mit Verstößen.

Anzahl und Art der festgestellten Verstöße bei Kontrollen vor Ort

Für das Jahr 2004 wurden für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt 1.142.045 Kontrollbesuche in 605.961 Betrieben gemeldet. Die Zahl der Betriebe insgesamt wird mit 1.040.300 angegeben, somit wurden nach den eingegangenen Meldungen im Jahre 2004 58,3 % aller Betriebsstätten kontrolliert. Von der Gesamtzahl der überwachten Betriebe entfielen 1,8 % der Kontrollen auf Vertriebsunternehmer und Transporteure, 1,8 % auf Hersteller und Abpacker sowie 3,3 % auf Erzeuger. 7,7 % der kontrollierten Betriebe waren Hersteller, die im Wesentlichen auf der Einzelhandelsstufe verkaufen, 35,6 % Einzelhändler und 49,6 % Dienstleister.

125.909 Betriebe verstießen gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben. Die Quote der beanstandeten Betriebe betrug damit bei 20,8 % bezogen auf alle kontrollierten Betriebe.

Die Beanstandungsquoten verteilen sich wie folgt:

Bei 26,3 % der Hersteller und Abpacker, bei 24,6% der Hersteller, die im Wesentlichen auf der Einzelhandelsstufe verkaufen und bei 23,7% der Dienstleistungsbetriebe wurden Verstöße festgestellt. Ebenso wurden bei 16,6 % der kontrollierten Einzelhandelsbetriebe, 17,8 % der besuchten Vertriebsunternehmer und Transporteure sowie 10,8 % der überwachten Erzeuger von der Lebensmittelüberwachung formelle Maßnahmen wegen Verstöße eingeleitet.

Bei allen Kontrollen vor Ort stellen allgemeine Hygienemängel die häufigsten Verstöße dar. Spezielle Hygieneprobleme im Bereich der Schulung von Mitarbeitern und der betrieblichen Eigenkontrollen folgen in der Gesamtschau den Mängeln bei der Kennzeichnung und Aufmachung. Die Zusammensetzung steht bei allen Arten von Betrieben an letzter Stelle der konkret ausgewiesenen Beanstandungen.

Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission

Nach Artikel 14 Abs. 2 der Richtlinie 89/397/EWG des Rates vom 14. Juni 1989 über die amtliche Lebensmittelüberwachung ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, der Europäischen Kommission jährlich einen Bericht vorzulegen, in dem über Anzahl, Art und ggf. Beanstandungen der kontrollierten Betriebe und im Labor untersuchten Proben Auskunft erteilt wird. Das BVL hat dementsprechend die von den Bundesländern übermittelten Daten für das Jahr 2004 zusammengestellt und ausgewertet.

[Kontrollen in den Betrieben vor Ort 2004]   [Im Labor untersuchte Proben mit Befund 2004]   [Ergebnisse des Lebensmittel-Monitoring 2004]



Verbraucherschutz im geplanten EU-Chemikalienrecht stärker berücksichtigen!

Das BfR benennt Schwachstellen im vorliegenden Verordnungsentwurf

Aus:
Bundesinstitut für Risikobewertung, 11. November 2005, (Presse-Dienst – 35/2005). [Original]

Der Verordnungsentwurf zu REACH berücksichtigt die Interessen von Verbrauchern nur unzureichend. Darauf hat das BfR auf seinem 1. Forum Verbraucherschutz im Juni dieses Jahres nachdrücklich hingewiesen und Nachbesserungen bei Prüfkonzepten, Verbraucherinformation und beim Einsatz alternativer Testmethoden gefordert. Das Gesetzgebungsprojekt zur Chemikaliensicherheit wird derzeit in Rat und Parlament der Europäischen Union diskutiert. Das BfR nimmt die Veröffentlichung des Berichtsbandes zum 1. Forum Verbraucherschutz zum Anlass, REACH noch einmal aus Sicht des Verbrauchers zu kommentieren. Das Bundesinstitut begrüßt es grundsätzlich, dass die Belastung des Verbrauchers durch Chemikalien und Chemieprodukte in der Diskussion immer mehr Beachtung findet. "Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen", so der Präsident des BfR, Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, "dass der Verordnungsentwurf im Hinblick auf den Verbraucherschutz nach wie vor eine Reihe von Defiziten enthält, die dringend beseitigt werden müssen".

Nach Meinung des Instituts sollte die systematische Erfassung, Verarbeitung und Dokumentation aller verfügbaren Informationen zu Chemikalien und Chemieprodukten auf dem Markt das Kernstück von REACH sein. Auch auf die Angaben zur bestimmungsgemäßen und vorhersehbaren Verwendung von Chemikalien in Verbraucherprodukten kann nicht verzichtet werden. Diese Informationen müssen unabhängig von den Produktionsmengen zur Verfügung stehen, sonst bleibt der Verbraucherschutz lückenhaft.

Dass Chemikalien, von denen in der EU jährlich weniger als 1 Tonne produziert werden, von der Informationspflicht ausgenommen sein sollen, ist wissenschaftlich nicht zu begründen. Abhängig von ihrer Gefährlichkeit können Chemikalien die Gesundheit des Verbrauchers auch in kleinen Mengen schädigen.

Auch der Aspekt der Verbraucher-Autonomie mit dem Ziel selbstbestimmter, informierter Entscheidung wird im vorliegenden REACH-Entwurf nur unzureichend berücksichtigt. Der Verbraucher hat Anspruch auf eine Entscheidung nach eigener Nutzen-Risiko-Abwägung. Das hat die EU-Kommission schon im Jahr 2001 in ihrem Weißbuch zur Chemikalienpolitik festgeschrieben.

Nach dem gegenwärtigen Stand des Verordnungsentwurfs erhält der Verbraucher keine Informationen über die Risiken von Chemikalien und Chemieprodukten. Als Hauptnutzer und Anwender ist er dafür aber ein wichtiger Adressat. Die Informationen müssen ihm verständlich und frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden.

Dass die Einschätzung des Gesundheitsrisikos für den Verbraucher künftig auch belastungsorientiert erfolgen soll, hält das BfR für sinnvoll. Die tägliche Belastung des Verbrauchers durch Chemikalien wird allerdings nicht nur durch seinen direkten Kontakt mit einer Substanz oder einem Produkt bestimmt. Sie ergibt sich auch indirekt aus der Belastung seiner Lebenssphäre mit zahlreichen Stoffen. Die Belastungsprognose muss deshalb neben der einmaligen, direkten auch die wiederholte indirekte Einwirkung berücksichtigen.

Weiter geschwächt wird der belastungsorientierte Ansatz im REACH-Entwurf durch die Bedingungen, an die der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit geknüft werden soll. So sollen gesundheitlich relevante toxikologische Prüfungen, wie die Untersuchung auf fortpflanzungsschädliche und auf Langzeitwirkungen, entfallen, wenn die Konzentration eines Stoffes in einem Produkt einen Wert von 0,1 % unterschreitet. Bei einer großen Produktmenge kann von dieser Konzentration aber bereits eine erhebliche und gesundheitlich relevante Exposition für Verbraucher ausgehen. Wichtige Daten für die Risikobewertung würden dann fehlen.

Darüber hinaus vermisst das BfR in den geplanten EU-Vorschriften eine angemessene Vernetzung von REACH mit anderen Rechtsvorschriften, die für Produkte existieren. Diese erfordern in der Regel eine Risikobewertung für das gesamte Produkt und nicht – wie es das REACH-Konzept vorsieht – für die darin enthaltenen Einzelstoffe. Die Vergleichbarkeit der Risikobewertungen und daraus resultierenden Managementmaßnahmen wird damit nicht sichergestellt. Für den gesundheitlichen Verbraucherschutz ist das aber unentbehrlich.

Die vorgesehene Begrenzung von Tierversuchen auf das unumgängliche Maß begrüßt das BfR ausdrücklich. Auf Tierversuche kann allerdings heute noch nicht vollständig verzichtet werden, wenn Gesundheitsschäden verhindert werden sollen.

Das Institut bedauert es, dass im REACH-Entwurf auf eine ärztliche Mitteilungspflicht über gesundheitliche Auswirkungen von Chemikalien auf den Menschen verzichtet wird. Das bedeutet einen Rückschritt hinter die bisher geltenden Bestimmungen des deutschen Rechts.



Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln: Risikobewertung von Mehrfachrückständen soll optimiert werden

Auf dem zweiten BfR-Forum Verbraucherschutz haben Wissenschaftler und Verbraucherschützer über neue Konzepte und Ansätze beraten.

Aus:
Bundesinstitut für Risikobewertung, 15. November 2005, (Presse-Dienst – 36/2005). [Original]

Bei der Untersuchung von Lebensmitteln auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln werden in Früchten und Gemüse häufig die Reste gleich mehrerer Wirkstoffe gefunden – so genannte Mehrfachrückstände. Welche Wirkung ein Gemisch aus verschiedenen Wirkstoffen auf den Menschen hat, ist nur für wenige Wirkstoffgruppen wissenschaftlich beschrieben. Um Mehrfachrückstände in Lebensmitteln zukünftig umfassender gesundheitlich bewerten zu können, müssen somit geeignete Konzepte entwickelt werden. Auf dem zweiten Forum Verbraucherschutz des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) haben Wissenschaftler und Verbraucherschützer am 9. und 10. November in Berlin über geeignete Bewertungsmodelle beraten. Ein diskutierter Ansatz, der auch in anderen Staaten verfolgt wird: Stoffe mit gleichen Wirkmechanismen werden zusammengerechnet und Stoffe mit unterschiedlichen Wirkungen als Einzelstoffe betrachtet.

Wie alle Chemikalienreste sind auch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln unerwünscht. Allerdings sind sie technisch nicht immer zu vermeiden. Das Auftreten von Rückständen mehrerer Wirkstoffe kann unterschiedliche Gründe haben: Verschiedene Pflanzenschutzmittel werden in zeitlicher Folge gezielt gegen unterschiedliche Schädlinge angewendet, es werden spezifisch wirkende Kombinationspräparate eingesetzt oder landwirtschaftliche Erzeugnisse unterschiedlicher Herkunft wurden bei der Vermarktung vermischt – um nur einige Ursachen zu nennen.

Grundsätzlich gilt: Rückstände von Pflanzenschutzmitteln dürfen die Gesundheit des Verbrauchers nicht beeinträchtigen. Für die Einzelstoffe wurden deshalb Höchstmengen abgeleitet, die mit Sicherheit kein gesundheitliches Risiko für den Menschen darstellen. Wird eine Höchstmenge überschritten, darf das Lebensmittel nicht mehr im Handel angeboten werden.

Doch wie steht es mit der gesundheitlichen Bewertung von Rückständen mehrerer Wirkstoffe in einer Probe – selbst wenn diese unterhalb der zulässigen Höchstmengen liegen? "Schon jetzt zieht das BfR für einige wenige Wirkstoffgruppen zur Abschätzung von Mehrfachrückständen so genannte Summenhöchstwerte heran", sagt Dr. Ursula Banasiak, Leiterin der Abteilung Sicherheit von Stoffen und Zubereitungen im BfR. Möglich ist dies für bestimmte Fungizide und Insektizide, die einen einheitlichen Wirkmechanismus haben. Der Großteil der Stoffe wird aber nach wie vor einzeln bewertet. Als Kenngrößen für die gesundheitliche Beurteilung werden bei der Festlegung der Höchstmengen sowohl die abgeleiteten Werte für die Langzeitaufnahme als auch die akute Giftigkeit des Wirkstoffes zugrunde gelegt. Zwischen den festgelegten Höchstmengen und den Konzentrationen, die im Tierversuch giftig wirken, liegen in der Regel zwei- bis dreistellige Sicherheitsspannen.

Zur gesundheitlichen Bewertung von Mehrfachrückständen entwickelt das BfR ein Konzept, das auf internationalen Kenntnissen und Erfahrungen aufbaut. Dafür werden vor allem umfangreiche Daten zur Exposition benötigt. Unter Exposition versteht man die Menge eines Stoffes, mit der ein Verbraucher aus allen relevanten Quellen in Kontakt kommt. Im Zusammenhang mit der Bewertung von Mehrfachrückständen von Pflanzenschutzmitteln sind vor allem aktuelle Daten zu den Verzehrsgewohnheiten der Verbraucher wichtig. Des Weiteren sind Untersuchungen zu Wirkmechanismen und möglichen Interaktionen der Substanzen untereinander notwendig. Auf der Basis dieser Daten können dann Wirkstoffgruppen mit gleichem Wirkungsmechanismus identifiziert und Äquivalenzfaktoren zur Gewichtung der Einzelstoffe nach ihrer Giftigkeit abgeleitet werden.

"Es muss festgehalten werden, dass wir über ein Restrisiko und die Verbesserung der Bewertungspraxis reden – wir bewegen uns hier im Bereich der Vorsorge", sagte BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Die Veranstaltung habe auch unterstrichen, dass ein auf europäischer Ebene einheitlich abgestimmtes Bewertungskonzept für Mehrfachrückstände entwickelt werden müsse. "Ein umfassendes Bewertungsmodell muss auf einer wissenschaftlichen Basis stehen, darüber wurde hier Einigkeit erzielt", so das Fazit von Hensel.



BVL schaltet Hotline und Internetseite für vertrauliche Hinweise frei

Bürger, Lieferanten und Mitarbeiter können dem BVL anonym Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht geben

Aus:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Bonn, 1. Februar 2006 (Presse-Info). [Original]

Vor dem Hintergrund der zahlreichen Skandale in den vergangenen Wochen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Internet eine Seite eingerichtet, auf der Verstöße gegen das Lebensmittelrecht gemeldet werden können. Gleichzeitig hat das BVL heute eine Telefonnummer freigeschaltet, unter der der Behörde ebenfalls Hinweise über unhygienische Zustände oder illegale Praktiken gegeben werden können. Die gegebenen Informationen sollten bei einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden vor Ort nachprüfbar oder auf andere Weise zu belegen sein. Personen, die persönliche Nachteile befürchten müssen, können ihre Informationen sowohl über das Internet wie auch über die Servicenummer anonym geben.

Das BVL hat bereits in der Vergangenheit regelmäßig Beschwerden und Hinweise von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern erhalten, in denen auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und unhygienische Zustände in der Gastronomie oder der Lebensmittelwirtschaft hingewiesen wurde. Um diese Hinweise gezielt und schneller bearbeiten zu können, hat das BVL nun die Internetseite und die Hotline eingerichtet. Die Hinweise werden unverzüglich an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden weiter gegeben. Ferner will das BVL die gewonnenen Informationen für die Früherkennung von Problemen und Krisen einsetzen.

Hinweise nimmt das BVL unter www.bvl.bund.de/tipp entgegen oder telefonisch zum Ortstarif unter 01888 / 413-35 55. Die Hotline ist werktags von 10 bis 12 Uhr mit einer Mitarbeiterin besetzt. In der übrigen Zeit werden die Hinweise auf Band aufgezeichnet.



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