Nahrungsprobleme in den Medien – Teil 12 khd
Stand:  7.9.2006   (25. Ed.)  –  File: Food/in_M/edia_12.html




Hier werden einige ausgewählte und besonders interessante Artikel und andere Texte zum Thema "Nahrung" (food) gespiegelt und damit auf Dauer dokumentiert. Manches ist auch mit [Ed: ...] kommentiert. Tipp- und Übertragungsfehler gehen zu meinen Lasten.

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Verbraucherrechte zu ignorieren lohnt sich

[Ed: Es gibt viele Firmen, die bestehende Verbraucherrechte zu ihrem Vorteil ignorieren. Paradebeispiel ist der aktuelle „Fall Freenet.de“, den der Herausgeber selbst erlebte und dokumentierte]

Aus: NetZeitung, 8. Mai 2006, 16.50 Uhr MESZ (Wirtschaft). [Original]

BERLIN (NetZtg). Wer die Rechte der Verbraucher missachtet, macht dabei oft noch einen guten Stich, beklagt VZBV-Chefin Müller. Zudem fehle das uneingeschränkte Recht, durch Missbrauch erzielte Gewinne einzustreichen.

Verbraucherrechte zu umgehen, ist für Firmen lohnender als die Einhaltung von Gesetzen. "Mit dem Aushebeln von Verbraucherrechten lässt sich viel zu einfach Geld verdienen", sagte Edda Müller, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), bei der Vorstellung der Jahresbilanz am Montag [8.5.2006] in Berlin. "Auch im Interesse einer qualitätsorientierten deutschen Wirtschaft müssen wir das ändern."

Das Dilemma bestehe darin, dass es in Deutschland – anders als in fast allen anderen europäischen Ländern – keine Behörden gebe, die die Einhaltung von Verbraucherschutzgesetzen im Geschäftsverkehr kontrollieren. Um Rechtsverstöße dennoch wirksam zu bekämpfen, seien die Verbandsklagerechte der Verbraucherzentralen und des VZBV besonders wichtig, betonte Müller und verwies auf zahlreiche illegale Geschäftspraktiken, die der Verband im vergangenen Jahr erfolgreich bekämpft habe.

Erfolgreiche Klagen gegen Unternehmen

So dürfe beispielsweise der Otto-Versand sich nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für seinen Online-Shop das uneingeschränkte Recht vorbehalten, einen Ersatzartikel zu liefern, wenn der bestellte Artikel nicht lieferbar sei. Die Firma Neckermann dürfe außerdem nicht den Eindruck erwecken, dass Verbraucher nur Anspruch auf eine Gutschrift oder einen Verrechnungsscheck haben, wenn Internet- Kunden von ihrem Recht auf Rücksendung Gebrauch machen.

Das Vorgehen gegen irreführende Werbung, illegale Vertragsklauseln und rechtswidrige Geschäftspraktiken gleiche häufig einer Sisyphos-Arbeit. "Für Verbraucher ist es meist extrem aufwändig, nicht nur Recht zu haben, sondern es auch durchzusetzen", rügte VZBV-Chefin Müller. "Viele Unternehmen verhalten sich völlig korrekt – auch für diese Firmen ist es ein unerträglicher Zustand, dass es häufig lohnender ist, Verbraucherschutzgesetze zu missachten als sie zu respektieren."

Weniger Bürokratie nützt auch Unternehmen

Der VZBV rief Bundesverbraucherminister Seehofer (CSU) auf, durch gezielte Maßnahmen die bestehende Lücke bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten zu schließen. "Zum dringend notwendigen Bürokratieabbau gehört auch, dass sich nicht die Missachtung, sondern die Einhaltung von Verbraucherschutzgesetzen für die Unternehmen lohnt", sagte Müller. "Dann müssten wir Verbraucherrechte nicht erst mühsam vor Gericht durchsetzen."

Müller forderte die Möglichkeit, zu Unrecht erzielte Gewinne bereits dann abzuschöpfen, wenn ein Unternehmen grob fahrlässig gehandelt hat. Bei der Gewinnabschöpfung müsse sich der Staat außerdem entscheiden: Entweder die Verbraucherzentralen trügen das volle Risiko – dann sollte die Gewinnabschöpfung direkt der Verbraucherarbeit zugute kommen. Oder die eingezogenen Gewinne gehen wie bisher an den Fiskus – dann benötigten die Verbraucherzentralen aber eine Absicherung gegen das Prozesskostenrisiko, etwa in Form einer Bürgschaft.

Musterverfahren einführen

Für Verträge, die auf illegalen Marketing- oder Werbepraktiken beruhten, müsse außerdem das Wettbewerbsrecht dem einzelnen Verbraucher gestatten, den Vertrag aufzulösen und Schadensersatz zu fordern. Außerdem forderte Müller die Möglichkeit, Musterverfahren für Verbraucherverbände durchzufechten. Mit einem Musterverfahren könnten die Verbraucherzentralen für die Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren klären lassen, ob eine Praktik unwirksam gewesen ist.

Darüber hinaus sollte das Musterverfahren Verbrauchern ermöglichen, ihre Schäden anzumelden, bevor diese verjähren, etwa durch Eintragung in eine Gerichtsliste. Nicht selten seien Ansprüche der Verbraucher verjährt, wenn der Bundesgerichtshof endlich das letzte Wort gesprochen hat. [Links dazu] [Gammelfleisch ohne Ende] [No-go Telcos] [Noch immer keine solide Information in Sicht]

[VZBV: Rechtliche Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands – Schwerpunkte und Fallbeispiele]



L E G E H E N N E N

Von der Batterie zur Hühner-WG

Die Bundesregierung hat die Legehennenhaltung neu geregelt. In größeren Käfigen werden künftig mehr Tiere gehalten – in "Kleinvolieren". Immerhin gehen sie über die Minimalforderung der EU hinaus. Doch Tierschützer protestieren – nicht nur weil 2002 schon ein Käfigverbot erreicht schien.

Aus:
Spiegel Online – 10. Mai 2006, 17.54 Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original]

BERLIN. Viel kleiner hätte der Kompromiss kaum sein können: 15 Zentimeter in der Höhe und 250 Quadratzentimeter in der Fläche. Wenigstens, wenn man nach den entsetzten Reaktionen des Deutschen Tierschutzbundes und der Grünen geht: Die Käfighaltung von Hennen wird in Deutschland weitergehen.

Zwar ersetzen künftig zahlenmäßig größere Hühner-WGs die bisherigen Kleinkäfige. Kleingruppenhaltung heißt das. Jetzt hat das Bundeskabinett dem zugestimmt – dabei besteht bei den Kleinvolieren noch Forschungsbedarf. Ebenso wie bei alternativen Haltungsformen.

Für Tierschützer und Ökolandwirte ist es ein herber Rückschlag. Doch dieser Entschluss kommt alles andere als überraschend: Als die ehemalige Landwirtschaftministerin Künast 2002 den Ausstieg Deutschlands aus der Käfighaltung beschloss, präsentierte die Lobby der Geflügelhalter bereits niedrige Käfige für bis zu 60 Hennen als Gegenposition. Um das Streitwort zu vermeiden, wurden diese Entwürfe mit dem Fantasiewort Kleinvoliere propagiert. So ist es bis heute.

Was in Deutschland – 2 Jahre Übergangsfrist eingerechnet – ab 2009 die alten Legebatterien ersetzt, entspricht weitgehend den Vorschlägen von damals: Mathematisch erhält jede Henne etwas mehr Grundfläche, statt 10 werden bis zu 60 Tiere in einem (größeren) Käfig gehalten. Das soll den individuellen Bewegungsraum erhöhen. Die Minimalforderung aus der EU-Richtlinie wird um rund zehn Prozent überschritten. In der Vertikalen ging der Gesetzgeber um wenige Zentimeter übers Brüsseler Minimum hinaus.

Mehr als die EU fordert, aber immer noch Käfig

Waren die bisherigen Käfige völlig kahl, sollen in der Kleinvoliere Sitzstangen, abgedunkelte Legenester und ein Bereich mit Sand zum Reinigen des Gefieders zur Verfügung stehen. Die Tiere bewegen sich auf Drahtgittern, so dass ihr Kot durch die Maschen fällt.

Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte Seehofers Entscheidung: "Die Kleingruppenhaltung für Legehennen ist nichts anderes als die Fortsetzung der tierquälerischen Käfighaltung", erklärte Tierschutzbund-Präsident Wolfgang Apel in Bonn. Nur einen schwachen Trost sieht der Verband darin, das die Einführung durch Wissenschaftler begleiten zu lassen.

Denn tatsächlich stammen die Zukunftspläne für Deutschlands Legehenne nicht aus der Feder des Bundesministers, sondern entstammen dem Bundesrat. Wenigstens die SPD war innerhalb der Großen Koalition skeptisch, was die Fortsetzung der Käfighaltung angeht.

"Wir werden in einem Verbundprojekt unter FAL-Leitung an noch offenen Fragen zur Tiergerechtheit der Kleingruppenhaltung arbeiten", sagt Lars Schrader vom Institut für Tierschutz und Tierhaltung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Celle.

Sein Dienstherr, Bundesverbraucherschutzminister Seehofer, hatte das Forschungsprojekt angekündigt. In knapp 3 Jahren soll Klarheit bestehen. Doch Schrader gibt auch zu bedenken: "Betriebe, die jetzt auf Kleingruppenhaltung umstellen, werden nicht unbedingt in ein paar Jahren wieder nachbessern können."

Auch Alternativhaltung problematisch

Ein – bereits zum Greifen nah geglaubtes – Verbot der Käfighaltung ist jedenfalls in weite Ferne gerückt. Viele konventionelle Landwirte hatten es als Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz gesehen.

Die neue Regelung könnte aber auch dazu führen, dass die sogenannten alternativen Haltungsformen nun weniger intensiv verbessert werden, als es bei einem Käfigausstieg geschehen wäre. Denn auch in vielen Boden- und Freilandhaltung haben Biologen Probleme ausgemacht:

Durch die Vogelgrippe in Deutschland ist seit Mitte Februar noch eine ganz neue Sachlage in die Haltungsdebatte gekommen, die Stallpflicht für alle Geflügel. Erst kürzlich wurde sie auf unbestimmte Zeit verlängert.

Ironischerweise trifft sie Halter besonders hart, die – freiwillig – auf Käfighaltung verzichtet hatten. Wer sein Geflügel hingegen ohnehin einsperrte, hatte mit der Maßnahme zur Tierseuchen-Verhütung wenig Scherereien.

Auch Forscher, die der Agrarlobby gegenüber skeptisch eingestellt sind, gestehen zu, dass für die alternativen Haltungsformen "Entwicklungsbedarf" besteht: Am besten gehe es den Tieren in kleinen, familiären Betrieben mit überdurchschnittlicher Betreuung durch die Halter. Doch es gibt fast 40 Millionen Legehennen in Deutschland. Sie werden nicht alle auf fröhlichen Ökohöfen leben können.

Tierhaltungs-Forscher Lars Schrader sagt: "Das ist nicht das Ende, das Thema wird uns noch ein paar Jahre erhalten bleiben."



Gesetz soll vor Gammelfleisch schützen

Behörden müssen künftig umfassend Auskunft über Lebensmittel geben.

Aus:
Berliner Morgenpost, 11. Mai 2006, Seite xx (Politik). [Original]

BERLIN (BM). Verbraucher sollen sich künftig besser vor schwarzen Schafen in der Lebensmittelbranche schützen können. Der Bundestag in Berlin berät heute in erster Lesung über ein neues Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Es soll den Informationsanspruch der Bürger gegenüber den Behörden sichern und ist Bestandteil eines umfassenden Katalogs von Maßnahmen, die Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) Ende vergangenen Jahres als Konsequenz aus den jüngsten Skandalen um Gammelfleisch und Umetikettierungen von Lebensmitteln angekündigt hatte.

So sollen die Verbraucher künftig bei allen Behörden des Bundes, des Landes und der Gemeinden freien Zugang zu allen Daten über gesundheitsgefährdende Lebensmittel haben, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Auch über die Bestandteile eines Lebensmittels sowie die Substanzen, die während des Produktionsprozesses entstehen, sollen die Verbraucher Auskunft verlangen können. Die Behörden müssen die Angaben von den Unternehmen einholen.

Die Bundestagsfraktionen von CDU und SPD fordern in einem Entschließungsantrag, daß die Unternehmen ihre Angebote zur direkten Information der Verbraucher verbessern, etwa über das Internet oder Telefon- Hotlines. Nur wenn sich die Verbraucher über die Qualität von Produkten informieren können, kann Qualität nachgefragt werden und sich am Markt durchsetzen. Das müsse nicht nur für Lebensmittel, sondern auch für sonstige Produkte und Dienstleistungen gelten.

Das VIG sei ein Instrument, um "Druck auf die Unternehmen zu machen", sagt die CDU-Verbraucherpolitikerin Ursula Heinen. Die Behörden würden jetzt gesetzlich verpflichtet, die Öffentlichkeit über gesundheitsgefährdende Lebensmittel zu informieren, was bislang in ihrem Ermessen lag. Außerdem dürften künftig auch dann die Namen von Unternehmen genannt werden, die zum Beispiel Gammelfleisch in Umlauf gebracht haben, wenn das Lebensmittel bereits vom Markt verschwunden sei. Das ist nach geltendem Recht noch verboten.

"Das Gesetz ist nichts wert", meint jedoch die Vorsitzende des Bundestags-Agrarausschusses, Bärbel Höhn (Grüne). So hätten die Behörden drei Monate Zeit, um auf Anfragen von Verbrauchern zu antworten. Außerdem seien Betriebsgeheimnisse der Unternehmen von der Auskunftspflicht ausgenommen, ohne daß definiert werde, was ein Betriebsgeheimnis ist, so Höhn. Das werde dazu führen, daß der Verbraucher am Ende de facto keine Auskunft bekomme. Und andere potentiell gefährliche Produkte wie zum Beispiel Babyspielzeuge aus Kunststoff, die sogenannte Weichmacher enthalten könnten, seien ohnehin von der Auskunftspflicht ausgeschlossen.

Und auch bei der Auskunftspflicht zu Lebensmitteln gebe es noch Lücken, kritisiert die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulrike Höfken. Unterfüllungen von Lebensmittelverpackungen würden nicht unter das neue Gesetz fallen. Höfken befürchtet, daß die schwarzen Schafe in der Lebensmittelbranche durch das VIG nicht von ihren Machenschaften abgehalten werden.



Darmkeime in Sodawasser-Spendern

Aus:
Spiegel-Pressemeldung – 13. Mai 2006, 10.38 Uhr MESZ zum Artikel "Darmkeine im Sodawasser" im SPIEGEL – 20/2006, 15. Mai 2006, Seite 22 (Panorama).

HAMBURG. Vor "lebensbedrohlichen Infektionen durch Keime" in Wasserspendern und in Geräten zur Herstellung von Sodawasser warnt das Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene der Universität Freiburg. Bei Untersuchungen hatten Wissenschaftler bis zu 6,9 Millionen Keime pro Liter gemessen. Grenzwerte waren teilweise bis zu 34.000fach überschritten.

Der Absatz von Haushaltsgeräten zur Selbstproduktion von Sodawasser ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Umso dramatischer sind die Ergebnisse: Von 60 untersuchten Geräten lagen 39 weit über dem Grenzwert der Mineral- und Tafelwasserverordnung. Es wurden unter anderem Schimmelpilze, Coryne-Bakterien und Darmkeime gefunden. Besonders für extrem abwehrgeschwächte Patienten, so Institutschef Franz Daschner, seien diese lebensbedrohlich. Ursache für die Kontamination sei, dass die Geräte nach Hinweisen der meisten Hersteller lediglich mit lauwarmem Wasser gespült werden sollten. Zudem ließen sich einige Geräteteile gar nicht reinigen, dort bilde sich dann ein gefährlicher Biofilm.

Ähnliche "lebensmittelhygienische Probleme" sieht Daschner bei den "Watercoolern" – den Wasserspendern, die etwa in Banken oder öffentlichen Gebäuden stehen. Von den in Krankenhäusern genommenen Proben waren etwa 88 Prozent über dem Grenzwert für Trinkwasser. Wegen der davon ausgehenden gesundheitlichen Gefahr hat das Bundesinstitut für Risikobewertung die Vertreiber aufgefordert, die Wasserbehälter spätestens alle 2 Wochen auszutauschen.



Schluss mit ungesunder Werbung

Europas Verbraucher sollen besser gegen irreführende Versprechen der Lebensmittel-Industrie geschützt werden / Angaben müssen stimmen.

Aus:
Berliner Zeitung, 17. Mai 2006, Seite xx (Wirtschaft). [Original]

BRÜSSEL. Künftig muss ein Müsliriegel wirklich gesund sein, wenn "gesund" draufsteht. Das Europa-Parlament hat gestern eine Verordnung gegen irreführende Werbung auf Lebensmitteln beschlossen. Die Vorschrift soll vor allem verhindern, dass beispielsweise Fruchtriegel wegen ihres hohen Vitamingehaltes angepriesen werden, obwohl der hohe Zuckergehalt der Gesundheit schadet.

Aufwändiges Prüfverfahren Die Verbraucherverbände begrüßen den Beschluss, die Süßwarenindustrie ist entsetzt, und auch deutsche Europa-Abgeordente warnen vor negativen Folgen für die Wirtschaft. Einig waren sich die Abgeordneten, dass gesundheitsbezogene Werbung im Prinzip der Wahrheit entsprechen muss. Wenn "viel Vitamine" oder "hoher Kalziumgehalt" auf der Packung steht, dann muss dies auch stimmen und nachweisbar sein. Ein Hinweis etwa, dass grüner Tee gegen Herzinfarkt vorbeugt, entspricht zwar einer weit verbreiteten Annahme. Er ist aber bisher wissenschaftlich nicht bewiesen und damit künftig verboten.

Heftig umstritten waren dagegen die sogenannten Nährwertprofile, die jetzt mit kleinen Einschränkungen beschlossen worden sind. Sie sollen sicherstellen, dass Produkte, die zu viel Salz, Zucker oder Fett enthalten, nicht mit positiven Gesundheitsversprechen angepriesen werden. Wenn etwa Cornflakes zu viel Fett und Zucker enthalten, dann darf der Hersteller künftig keine Versprechen wie etwa "Hält fit" aufdrucken – selbst wenn die Cornflakes tatsächlich auch Ballaststoffe und Vitamine enthalten.

Die Grundidee hinter dieser Regelung ist, dass es irreführend ist, wenn ein Produkt wegen eines gesundheitsfördernden Bestandteils als gesund beworben wird, während es unterm Strich im Körper mehr Schaden als Nutzen anrichtet. Das Problem dabei ist allerdings, dass es bisher keinerlei Grenzwerte für Salz, Zucker oder Fett in Lebensmitteln gibt. Sicher ist hingegen, dass diese Stoffe ab einer gewissen Menge ungesund sind. Wo genau jedoch diese Grenze etwa in Jogurt oder Frühstücksflocken liegt, ist bisher noch nicht erforscht. Das soll die EU-Kommission nun in Zusammenarbeit mit der Europäischen Lebensmittelbehörde in Parma ausarbeiten.

Mit Rücksicht auf die Interessen der Lebensmittelindustrie haben vor allem konservative und liberale Abgeordnete eine wesentliche Einschränkung durchgesetzt: Das Verbot von Gesundheitsversprechen gilt nur, wenn das Produkt mindestens zwei ungesunde Bestandteile übermäßig enthält. Ist in den Cornflakes nur zu viel Zucker, dann darf "Hält fit" oder ähnliches auf der Packung stehen. Allerdings muss daneben genauso deutlich vermerkt sein, dass das Produkt über einen "hohen Zuckergehalt" verfügt. Produkte, die mit ganz konkreten Gesundheitsnutzen werben – wie etwa "Viel Vitamin C" oder "Reich an ungesättigten Fettsäuren" – müssen ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen, im dem die Hersteller den Nutzen nachweisen müssen.

Schärfere Regeln gelten auch für Werbung, die sich ausdrücklich an Kinder richtet, beziehungsweise an das Gewissen der Eltern appelliert. Das betrifft allerdings nicht allgemeine Werbefloskeln wie "Haribo macht Kinder froh."



Gammelfleisch-Skandal geht in der Statistik unter

Aus:
Der Tagesspiegel, Berlin, 18. Juli 2006, Seite 16 (Wirtschaft). Die Print-Fassung dieses Artikels weicht von der hier dokumentierten Online-Fassung ab. [Original]

BERLIN (dal). Ende 2005 tauchte tonnenweise verdorbenes Fleisch für den Lebensmittelhandel in Deutschland auf. Seither stehen auch die Lebensmittelkontrollen der Länder in der Kritik. Am Montag [17.7.2006] stellte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit den Jahresbericht zur Lebensmittelüberwachung 2005 vor – und kam zu ähnlich schlechten Ergebnissen wie in den Vorjahren: Wieder stießen Kontrolleure in fast jedem fünften untersuchten Betrieb auf Schmutz, Etikettenschwindel oder unzulässige Inhaltsstoffe. Allein 16,4 Prozent der kontrollierten Betriebe fielen durch Hygieneprobleme auf. Der „Gammelfleischskandal“ falle bei der Statistik nicht ins Gewicht, da es sich dabei zwar um „skandalöse, aber nur wenige Fälle“ gehandelt habe, erklärte Christian Grugel, Präsident des Bundesamtes.

Von den untersuchten Lebensmittelproben waren 15,3 Prozent zu beanstanden. Fast die Hälfte davon (49 Prozent) fiel durch falsche oder fehlende Beschriftung oder als Mogelpackung auf. 14 Prozent enthielten Krankheitserreger oder Keime, die beim Verderben entstehen. 9 Prozent wiesen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Pilzsporen auf und 13 Prozent bestanden nicht aus den vorgeschriebenen Zutaten.

Bei der Einschätzung der Zahlen ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Kontrolleure hauptsächlich Hersteller, Händler, Fabriken oder Restaurants besuchten, bei denen sie mit Problemen rechneten. Insgesamt wurde nur gut die Hälfte aller Lebensmittelbetriebe kontrolliert. Leicht verderbliche Waren, von denen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko ausgeht, wurden auch verstärkt untersucht. Am häufigsten beanstandet wurden Speiseeis und andere Desserts gefolgt von Fleisch.

Die Grünen halten die Kontrollen für unzureichend. „Im Endeffekt hat sich nach dem Fleischskandal sehr wenig bis gar nichts getan“, sagte Bärbel Höhn (Grüne) dem Tagesspiegel. Der Zehn-Punkte- Plan von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) sei „zu vage formuliert“, sagte die Vize-Bundesfraktionsvorsitzende. Das im Juni verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz lasse zu viele Ausnahmen zu. Höhn forderte effizientere Kontrollen, mehr Transparenz für den Verbraucher und Kündigungsschutz für Mitarbeiter, die Mängel in ihrem Betrieb anzeigen.



„Herr Glos ist leider ein Ausfall“

Deutschlands oberste Verbraucherschützerin Edda Müller stellt dem Kabinett ein mieses Zeugnis aus.

Aus:
Berliner Zeitung, 8. August 2006, Seite ?? (Politik). Das Gespräch führte JÖRG MICHEL. [Original]

BERLIN. Die Interessen der Verbraucher bleiben in der Politik oftmals auf der Strecke. Deswegen begleiten die deutschen Verbraucherzentralen die Politik jeder Bundesregierung traditionell kritisch. Deren Vorstandschefin, Edda Müller, versteht sich als Sachwalterin der Millionen Konsumenten im Land.

Berliner Zeitung: Frau Müller, die große Koalition ist gut 8 Monate im Amt. Zeit für ein Zwischenzeugnis also. Wir würden Sie bitten, die Arbeit der für Verbraucherfragen wichtigsten Minister mit Noten zu bewerten. Beginnen wir mit Justizministerin Brigitte Zypries.

Edda Müller: Sie gibt sich Mühe. Also: Drei. Frau Zypries kann sich aber noch verbessern, wenn sie sich stärker für die Rechte von Versicherungs- und Bankkunden einsetzt.

Berliner Zeitung: Wirtschaftsminister Michael Glos.

Edda Müller: Für Verbraucher ist er leider ein Ausfall. Also: Fünf bis Sechs. Er blockiert einen effektiven Gebäudepass, mit dem Verbraucher mehr Informationen über den Energieverbrauch in Gebäuden bekommen sollen. Er sträubt sich auch, die manchmal zweifelhaften Praktiken von Versicherungsvertretern schärfer unter die Lupe zu nehmen. Und das sind nur 2 Beispiele.

Berliner Zeitung: Verbraucherminister Horst Seehofer.

Edda Müller: Er hat sich zu lange primär als Landwirtschaftsminister verstanden und die Agrarlobby bedient. Also: Vier. Zumal seine Maßnahmen gegen Gammelfleisch nur zögerlich umgesetzt werden. Die Informationsrechte der Kunden bleiben lückenhaft. Zuletzt hat Herr Seehofer allerdings auch andere Themen wie etwa Fahrgastrechte entdeckt.

Berliner Zeitung: Die Bundesregierung insgesamt.

Edda Müller: Die große Koalition erweist sich leider nur als Koalition der kleinen Schritte. Also: Fünf.

Berliner Zeitung: Warum genau fällt Ihr Urteil denn so schlecht aus?

Edda Müller: Weil sich die Koalition auf eine Politik zu Gunsten der Wirtschaft konzentriert, etwa indem sie die Unternehmenssteuer senkt. Der Masse der Verbraucher dagegen werden massive Belastungen aufgebürdet. Die Mehrwertsteuererhöhung ist ein Sündenfall. Dazu kommt eine höhere Versicherungssteuer, höhere Krankenkassen- und Rentenbeiträge, der Wegfall der Pendlerpauschale und so weiter. Das alles zieht den Menschen im nächsten Jahr 24 Milliarden Euro aus der Tasche. Das sind 300 Euro pro Kopf. Diese Einseitigkeit lähmt die Binnenkonjunktur. Sie muss ein Ende haben.

Berliner Zeitung: Was genau erwarten Sie?

Edda Müller: Die Regierung hofft durch ihre wirtschaftsfreundliche Politik auf mehr Arbeitsplätze. Doch das passiert kaum, trotz der Rekordgewinne der Unternehmen. Statt vorwiegend auf die Aktionäre zu hören, sollte die Regierung die Interessen der Verbraucher stärker berücksichtigen. Sie sollte zum Beispiel wirksame Entschädigungen bei Zugverspätungen durchsetzen, statt die Bahn zu schonen. Sie sollte beim Börsengang der Bahn das Interesse der Bahnkunden an einem modernen Schienennetz beachten, statt dieses an kurzfristig agierende Kapitalanleger zu veräußern. Sie sollte endlich den Gebäudepass durchsetzen, statt auf die Bedenken der Immobilienbesitzer zu hören. Es ist unglaublich, dass die Regierung 1,5 Milliarden Euro für ein Gebäudesanierungsprogramm ausgibt, dann aber Angst hat, die Energiebilanz der Wohnungen offen zu legen.

Berliner Zeitung: Alles gut und schön. Doch mehr Rechte für Verbraucher kosten bisweilen auch mehr Geld.

Edda Müller: Das ist Unsinn. Mehr Informationen, mehr Transparenz und mehr Wettbewerb gibt es umsonst. Wenn der Staat mehr Geld braucht, muss er es nicht von den privaten Haushalten holen. Beispielsweise sollten die Stromkonzerne die neuen Verschmutzungsrechte beim Emissionshandel nicht geschenkt bekommen. Wir sind für eine Versteigerung. Durch die kostenlose Zuteilung haben die Konzerne allein im ersten Handelsjahr 6 Milliarden Euro gespart. Wenn man das Geld den Krankenkassen zukommen lassen würde, müssten die Verbraucher nächstes Jahr keine höheren Beiträge zahlen.

Berliner Zeitung: Stichwort Kassen. Was halten Sie eigentlich von der Gesundheitsreform? Werden die Millionen Versicherten davon profitieren?

Edda Müller: Es gibt ein paar gute Seiten. Qualität könnte durch Einzelverträge zwischen Ärzten und Kassen gefördert, fragwürdige Werbepraktiken der Pharmakonzerne unterbunden werden. Alles in allem aber ist die Reform missraten.

Berliner Zeitung: Wo denn genau?

Edda Müller: Keiner weiß, wie der geplante neue Gesundheitsfonds funktionieren soll. Wer soll das Geld einziehen? Wie hoch wird der Aufwand sein? Wer hat die Aufsicht? Es wurde auch die Chance verpasst, Beamte und Selbstständige mit einzubeziehen. Die Hauptlast tragen weiter die gesetzlich Versicherten. Ich habe die Sorge, dass zukünftige Kostensteigerungen über die so genannte kleine Kopfpauschale allein den Versicherten aufgebürdet werden. Ärzte, Apotheker und die Pharmaindustrie dagegen werden weniger herangezogen. Ich hoffe, dass es im Rahmen der Gesetzgebung noch zu deutlichen Korrekturen kommt.

Berliner Zeitung: Gehört für Sie zum Gesundheitsschutz auch ein staatliches verordnetes Rauchverbot?

Edda Müller: Wir befürworten ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Das entspricht ja weitgehend der heutigen Praxis. In vielen Krankenhäusern oder Bahnhöfen ist das Rauchen bereits untersagt.

Berliner Zeitung: Und in Kneipen?

Edda Müller: Wir sind für einen effektiven Nichtraucherschutz in Gaststätten durch klare räumliche Trennung. Ein generelles Rauchverbot in Gaststätten aber lehnen wir ab. Denn der mündige Verbraucher sollte frei entscheiden können, ob er in Gaststätten mit oder ohne Raucher gehen will. Ich glaube, dass es in Zukunft mehr Restaurants geben wird, die Rauchen freiwillig untersagen.

Berliner Zeitung: Und wenn nicht?

Edda Müller: Die Gastwirte haben sich ja verpflichtet, mehr Nichtraucherzonen zu schaffen. Es ist richtig, dass die Bundesregierung das jetzt einfordert. Ansonsten helfen nur gesetzliche Maßnahmen.

Berliner Zeitung: Ihr Tipp: Wird das Zeugnis über die Bundesregierung in einem Jahr besser ausfallen als heute?

Edda Müller: Ich hoffe das. Vieles hängt davon ab, ob Minister Horst Seehofer endlich die Rolle eines echten Anwalts für die Verbraucher annimmt. Ich würde mir das wünschen.



S T E R I L I S I E R E N   V O N   L E B E N S M I T T E L N

Bestrahlte Froschbeine für Krautland

Die Deutschen mögen kein bestrahltes Essen, und viele Froschschenkel essen sie auch nicht. Nun dürfen erstmals bestrahlte Beinchen ins Land – Kritiker fürchten, das könne ein Präzedenzfall sein. Wissenschaftler hingegen finden die Bestrahlung gut.

Aus:
Spiegel Online – 11. August 2006, ??.?? Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original]

Gebacken oder gebraten, oft mit Knoblauchsauce serviert und von Gourmets als Delikatesse geschätzt: Ganz anders als bei den Franzosen, die wegen ihrer Liebe zu diesem einen Gericht von ihren englischen Nachbarn als frogs geschmäht werden, hat es der Froschschenkel bei den Deutschen schwer. Im Moment jedenfalls verzehren die Deutschen nach Angaben des Statistischen Bundesamts 11,2 Tonnen Froschschenkel pro Jahr – insgesamt. Umgerechnet sind das nicht einmal 0,2 Gramm pro Kopf.

Eine Genehmigung für die niederländische Firma Klaas Puul aus Volendam zur Einfuhr von Tiefkühlfrostschenkeln in das Land des Rot-, Blau- und Sauerkrauts wäre da keine Nachricht wert – würde nicht im Schreiben des Bundesamtes für Verbraucherschutz (BVL) ein Reizwort auftauchen: bestrahlt.

Mit ionisierender Strahlung kann man Lebensmittel keimfrei machen. Diese Erkenntnis ist schon älter als 100 Jahre und wird in vielen Ländern auch routinemäßig eingesetzt. Doch bestrahlt, das klingt nach Verstrahlung, nach Radioaktivität, Atom und Ungemach. Das ist zwar falsch, aber sicher dennoch ein Grund für die Bestrahlungsskepsis – auch in anderen europäischen Ländern. In Deutschland ist die Abwehrhaltung besonders stark. "Das ist vermutlich psychologisch bedingt", sagt Matthias Wolfschmidt von Foodwatch. "Die Leute kennen Strahlen vom Röntgen. Sie haben verinnerlicht, dass sie so wenig wie möglich mit Strahlen in Berührung kommen sollen und tun alles um das zu vermeiden – auch bei Lebensmitteln." Außerdem sei für Verbraucher schwer kalkulierbar, was die Bestrahlung anrichtet.

Vor 5 Jahren gab die EU-Kommission die Diskussion um bestrahlte Lebensmittel verloren. Damals ging es um die Frage, ob mehr Lebensmittel zur Bestrahlung zugelassen werden, als nur getrocknete Kräuter und Gewürze. Das waren bis zu diesem Zeitpunkt die einzigen Lebensmittel, die bestrahlt und entsprechend gekennzeichnet vermarktet werden durften. Am Ende der Debatte siegten die Bestrahlungsgegner: Die Liste wurde erst einmal nicht erweitert und jede Nation durfte ihre eigene Bestrahlungspraxis beibehalten. Die Franzosen und Belgier etwa nutzen das Verfahren auch zur Entkeimung von Geflügelfleisch, Garnelen – und von Froschschenkeln. Allerdings wurde nie abschließend geklärt, ob die europäische Liste nun endgültig ist oder noch mehr Lebensmittel eine Zulassung bekommen.

Unbedenklichkeit von Wissenschaftlern bescheinigt

Die Deutschen bestrahlen, wenn überhaupt, für den Export – sind dafür aber Europameister bei der Fahndung nach unerlaubt bestrahlten Lebensmitteln: Sie ziehen 70 Prozent aller europäischen Proben, finden aber nur wenig. Im Jahr 2004 testete die amtliche Überwachung weit über 4.000 Lebensmittel. In weniger als 2 von 100 Verdachtsproben wurde unzulässige Bestrahlung nachgewiesen, darunter waren asiatische Fertiggerichte und auch ein paar tiefgefrorene bestrahlte Froschbeine. Klaas Puul darf das jetzt ganz offiziell, dank der Ausnahmegenehmigung des Berliner Bundesamts.

"Ein Antrag, diese Lebensmittel auch in Deutschland zu vertreiben, kann nur abgelehnt werden, wenn es gesundheitliche Bedenken gibt", sagt Klaus-Werner Bögl, zuständiger Abteilungsleiter im BVL. "Die Forschung hat aber keine Hinweise für Risiken geliefert, die eine Ablehnung des Antrags rechtfertigen." Drei renommierte wissenschaftliche Organisationen haben den bestrahlten Froschschenkeln gesundheitliche Unbedenklichkeit bescheinigt: Die Welternährungs- und die Weltgesundheitsorganisation (FAO und WHO), der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU. Schließlich gab es auch grünes Licht vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das nicht unbedingt als industriefreundlich gilt. Dem Import von bestrahlten Froschbeinen aus Holland steht damit formal nichts mehr im Wege.

"Ich finde diese Genehmigung sehr bedauerlich", sagte Hiltrud Breyer zu SPIEGEL ONLINE. Die grüne Europaabgeordnete setzt sich seit Jahren gegen eine Ausweitung der Lebensmittelbestrahlung ein. "Durch Bestrahlung können schwarze Lebensmittel weiß gewaschen werden", sagt sie. Generell ist dieser Verdacht nicht abwegig: Schon bei niedriger Dosierung zerstört die Bestrahlung Mikroorganismen, dem Produkt selbst jedoch merkt man die Bestrahlung ohne aufwendige Analyse nichts an. Es ist also durchaus möglich, einer Ladung keimverseuchten flüssig-Eises durch Bestrahlung wieder zu einem akzeptablen Hygienestatus zu verhelfen.

Kritiker fordern bessere Hygiene bei Produktion

Um dieser Form von Missbrauch vorzubeugen, schrieb die Kommission gleich zweimal in die europäische Bestrahlungsrichtlinie hinein, dass Lebensmittelbestrahlung kein Ersatz für gute Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen sein darf. Das klingt gut, ist für die Kritiker aber unbefriedigend. Außerdem verpflichtet die EU ihre Mitgliedstaaten zu Bestrahlungskontrollen, deren Ergebnisse jährlich an die Kommission gemeldet werden müssen.

Ohnehin will Verbraucherschutz-Beamter Bögl das Missbrauchsargument nicht gelten lassen. Er verweist auf das Verfahren, mit dem auch Milch haltbar gemacht wird: "Dann müsste man ja auch der Pasteurisierung, die der Keimreduktion dient, unterstellen, durch die Behandlung sollen verdorbene Lebensmittel nachträglich geschönt werden", sagt er. "Das wäre absurd."

Für Kritikerin Breyer geht es um mehr. Die Hygienestandards müssten schon bei der Produktion der Lebensmittel verbessert werden und nicht im Nachhinein durch Bestrahlung, fordert sie. Damit unterstützt sie das wichtigste Argument der Bestrahlungsgegner. Hat doch die EU-Kommission im Zuge der BSE-Krise selbst beschlossen, die Lebensmittelsicherheit vom Acker bis zum Teller zu verbessern und nicht erst am Ende der Lebensmittelkette.

Im Fall von Froschschenkeln allerdings hat Bestrahlung durchaus Sinn, denn an der für Deutschland exotische Delikatesse haften von Natur aus Salmonellen und andere Fäkalkeime. Eine chemische Konservierung ist verboten, und bei Haltbarmachung durch Erhitzen wird das zarte Fleisch zäh. Bestrahlte Froschbeine müssten mit Hinweisen wie "Bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt" gekennzeichnet werden. Nur, werden sie je in deutsche Mägen gelangen?

Bestrahlte Gewürze verkauften sich einfach nicht

Die Erfahrung mit bestrahlten Gewürzen, die seit Ende 2000 in Deutschland verkauft werden dürfen, ist indes kein gutes Omen für den holländischen Händler: Sie sind nach mehreren Testläufen wieder vom Markt verschwunden. "Bestrahlte Froschschenkel, das können sie nicht verkaufen", sagte der Einkaufsleiter eines großen süddeutschen Delikatessengroßhandels spontan. Er handelt mit frischen Froschschenkeln aus Frankreich und mit billigen, tiefgefrorenen aus Südostasien, garantiert unbestrahlt. Andreas Krämer, Pressesprecher der Rewe-Gruppe (Rewe, Minimal, Toom, Penny), sieht das ähnlich. Zu SPIEGEL ONLINE sagte er: "Bei unseren Eigenmarken sehen wir da im Moment keinen Bedarf – und kaum Akzeptanz bei den Verbrauchern."

"Ich hoffe, dass das kein Testballon war für die Zulassung weiterer Lebensmittel", sagt die Grüne EU-Parlamentarierin Breyer. Auffällig ist etwa, dass Belgien die Zahl der Lebensmittel, die bestrahlt werden dürfen, in den letzten 3 Jahren von 11 auf 23 erhöht hat. Dem BVL liegen momentan nach eigenen Angaben keine weiteren Anträge auf Einfuhrgenehmigungen für Bestrahltes vor.

Die Geschäftsleiterin der deutschen Niederlassung von Klaas Puul, Brigitte Hüller, antwortete auf die Frage nach dem tieferen Sinn ihres Einfuhrantrags ganz schlicht: "Weil wir sie in Deutschland verkaufen wollen." – Da dürfte sich nicht bloß die Bestrahlungsempfindlichkeit als Herausforderung entpuppen, sondern auch die nicht eben üppige Froschbein-Begeisterung in Deutschland.



G E N - F O O D

Brüssel will Verbraucher schützen

Die Europäische Union will ihre Verbraucher vor dem gentechnisch veränderten Reis schützen, der kürzlich in den USA aufgetaucht ist.

Aus:
Der Tagesspiegel, Berlin, 22. August 2006, 15.44 Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original]

BRÜSSEL. Die EU-Kommission bereite entsprechende Maßnahmen vor, sagte eine Sprecherin. Eine Entscheidung werde wahrscheinlich am Mittwoch [23.8.2006] fallen. Die Kommission will den Angaben zufolge zudem herausfinden, ob von dem Genreis irgendwelche Mengen auf den EU-Markt gelangt sein könnten.

Die EU-Kommission hatte die US-Behörden bereits am 21.8.06 um zusätzliche Informationen über den Reis gebeten. Das Landwirtschaftsministerium in Washington hatte vergangene Woche mitgeteilt, Spuren von nicht zugelassenem Genreis der Firma Bayer seien auf dem US-Markt entdeckt worden. Der Langkornreis ist resistent gegen das von Bayer hergestellte Unkrautvernichtungsmittel Liberty Link. Das US-Landwirtschaftsministerium und Bayer hatten jedoch versichert, der Reis berge keine Gefahr für Mensch und Umwelt. Im vergangenen Jahr exportierten die EU-Länder laut Kommission insgesamt 198.000 Tonnen Langkornreis aus den USA.



G A M M E L F L E I S C H - S K A N D A L

„Ein Teil wurde gegessen“

Erst München, jetzt Metten – der Gammelfleisch-Skandal zieht weitere Kreise. Bei einer Schlachterei mit Firmensitz im Landkreis Deggendorf hoben Fahnder Tonnen verdorbenen Fleisches aus.

Aus:
Spiegel Online – 1. September 2006, ??.?? Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original]

MÜNCHEN/HAMBURG. Nach dem Münchner Großhändler [Ed: der Georg Brunner KG] geriet jetzt auch eine Schlachterei in Metten im Landkreis Deggendorf ins Visier der Ermittler. Ihr werden "erhebliche Verstöße" bei Lagerung, Verarbeitung und Verkauf von Fleisch vorgeworfen, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei heute mit.

Bei Razzien in der Firmenzentrale sowie in 2 Kühlhäusern im Landkreis Passau und in Regensburg stellten Ermittler mehrere Tonnen Fleisch sicher, darunter 3,5 Tonnen gefrorenes Rindfleisch, von dem ein Teil bereits seit 2003 in der Firma lagerte.

Darüber hinaus entdeckten die Ermittler unter der Garage eines Wohnhauses im Landkreis Deggendorf einen für gewerbliche Zwecke nicht genehmigten Kühlraum. Dort wurde eine Tonne Fleisch unterschiedlicher Sorten gefunden. Gegen den 53-jährigen Firmeninhaber aus Metten wird nun wegen des Verdachts des Betrugs und verschiedener Verstöße gegen das Lebensmittelrecht ermittelt.

Einen Bezug zum Gammelfleischskandal in München gebe es allerdings nicht, sagte Staatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld zu SPIEGEL ONLINE. Dort hatten gestern und heute Morgen die Fahnder der Soko "Kühlhaus" bis zu 70 Tonnen Döner- und Entenfleisch sichergestellt. Deren Mindesthaltbarkeitsdatum war teils um 4 Jahre überschritten. Von den ersten 20 begutachteten Proben waren 17 auffällig. "Sie waren ranzig, muffig, alt und fremdartig, erschienen grünlich und Ekel erregend", so ein Behördensprecher. Ob das vergammelte Fleisch auch gesundheitsgefährlich ist, sollen mikrobiologische Analysen bis Mitte nächster Woche erweisen.

Bei beiden Firmen besteht der Verdacht, verdorbenes Fleisch in den Handel gebracht zu haben. Zum Umfang ließen sich bislang aber noch keine zuverlässigen Angaben machen, hieß es. Erste Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg ergaben, dass die Ware aus Metten über die Niederlande nach Hongkong verschifft werden sollte. Ein bereits beladener Transporter wurde von der Polizei gestoppt und wieder entladen.

Münchner Geschäftsführer auf freiem Fuß

Laut der Münchner Staatsanwaltschaft gibt es bislang keine Anhaltspunkte für ein Netzwerk. Auch sei der Betrieb zuvor nicht aufgefallen. "Der Geschäftsführer befindet sich auf freiem Fuß", sagte Schmidt-Sommerfeld zu SPIEGEL ONLINE. "Es liegt im Augenblick kein Grund vor, ihn zu inhaftieren." Die Ermittlungen konzentrierten sich auf die Abnehmer, damit verdorbene Ware aus dem Verkehr gezogen werden könne. Es sei nicht auszuschließen, dass ein Teil des Fleisches bereits gegessen wurde.

Das Gammelfleisch aus München sei unter anderem aus Thailand und aus Südamerika importiert worden, so ein Behördensprecher. Es sei vermutlich nicht nur bundesweit, sondern auch in Staaten der Europäischen Union (EU) verkauft worden. Die Bundesländer sowie die EU seien darüber informiert worden. In welche EU-Staaten die verdorbene Ware geliefert wurde, ist bislang unklar.

In der Münchner Innenstadt seien 10 Betriebe untersucht worden, hieß es. Darunter seien nicht nur Döner-Imbisse, sondern auch Asia-Shops, türkische Lokale und bayerische Gaststätten. Bei einem Restaurant sei auffälliges Fleisch entdeckt worden.

Das Bundesverbraucherschutzministerium wollte den Fall zunächst nicht bewerten, da die Untersuchungen von Justiz und Polizei noch andauern. Das Ressort stehe in engen Kontakt mit den Behörden in München. "Es ist zu früh, über Schlussfolgerungen nachzudenken", sagte eine Sprecherin. Zur Forderung aus Koalition und Opposition nach schärferen Kontrollen erklärte sie, bessere Schutzmaßnahmen hielten nicht automatisch von kriminellen Machenschaften ab.

"Foodwatch" fordert mehr Transparenz

Derweil fordert die Verbraucherschutzorganisation "Foodwatch" mehr Transparenz bei den Kontrollen von Fleischbetrieben. "Was hilft es, wenn wir Heerscharen von Kontrolleuren durch die Betriebe schicken und die Berichte anschließend in Schreibtischschubfächern verschwinden", sagte Pressesprecherin Barbara Hohl zu SPIEGEL ONLINE. Vielmehr sollten die Kontrollergebnisse wie in Dänemark in Form von Smileys im Internet und in den Betrieben veröffentlicht werden.

Im vergangenen Jahr hatten mehrere Fleischskandale für Aufsehen gesorgt. Unter anderem waren faulige Fleischproben gefunden worden. Ein Händler in Gelsenkirchen wurde inzwischen angeklagt. Als Konsequenz aus dem Skandal hat die Bundesregierung die Rechte für Verbraucher verbessert [Ed: sagt sie, aber das stimmt nicht...]. [mehr]



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Seehofer: „Lebensmittelkontrollen sind verbesserungsbedürftig“

Der Verbraucherminister erklärt, dass sich die meisten Bundesländer seinen Forderungen bislang widersetzen. Bayerns Gesundheitsminister Schnappauf sagt dagegen, die Behörden hätten die Kontrollen verschärft.

Aus:
Berliner Morgenpost, 2. September 2006, 23.02 Uhr MESZ (nur elektronisch publiziert). [Original]

MÜNCHEN (morgenpost.de). Im jüngsten Lebensmittelskandal um vergammeltes Fleisch hat Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) die Bundesländer scharf kritisiert. „Ich weise seit Monaten darauf hin, dass die Lebensmittelkontrollen in Qualität und Dichte in Deutschland verbesserungsbedürftig sind“, sagte Seehofer am Rande des CSU-Grundsatzkongresses. „Die meisten Bundesländer haben sich dem bislang widersetzt“, sagte der Minister, ohne dabei einzelne Länder konkret zu nennen.

In Großhandelsbetrieben in München und in Niederbayern waren in der vergangenen Woche insgesamt fast 100 Tonnen Tiefkühlfleisch beschlagnahmt worden, deren Haltbarkeitsdaten um bis zu 4 Jahre überschritten waren.

Schnappauf: Saubären werden häufiger kontrolliert

Bayerns Gesundheitsminister Werner Schnappauf (CSU) betonte dagegen, die Behörden hätten die Lebensmittelkontrollen verstärkt und zunehmend am Risiko ausgerichtet. „Die Saubären (schwarzen Schafe) werden häufiger kontrolliert als Unternehmen, die weniger auffällig sind oder völlig korrekt arbeiten“, sagte Schnappauf. Er sprach sich für höhere Strafen aus, um die Abschreckungswirkung zu erhöhen. Derzeit liege der Höchstrahmen für ein Bußgeld bei 20.000 Euro. Bei Vergehen drohten maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe. „Erst macht der Händler 1 Million, dann zahlt er 20.000 Euro Bußgeld. Da ist ein Missverhältnis“, sagte Schnappauf.

Er kritisierte außerdem, dass die Behörden die Namen der beteiligten Firmen nicht nennen dürften, wenn Gammelfleisch schon verbraucht sei. Das bayerische Verbraucherschutzministerium leitete Kundenlisten des hauptverdächtigen Münchner Großhändlers an alle Bundesländer und an den Bund weiter.

Grüne: Bayerische Staatsregierung hat versagt

Die Grünen warfen der bayerischen Staatsregierung Versagen vor. „Die Landesregierung muss erklären, warum die angeblich systematischen und strengen Kontrollen nach dem letzten Fleischskandal hier nichts ans Tageslicht befördert haben“, sagte die Parteivorsitzende Claudia Roth. Staatssekretär Gert Lindemann aus dem Verbraucherschutzministerium sprach von Nachlässigkeit und schlechter Kooperation. „Erst nachdem wir sehr massiv geworden sind und bohrende Fragen gestellt haben, hat uns Bayern am Freitag [1.9.2006] die benötigten Informationen gegeben, die wir dringend nach Brüssel weiterleiten mussten“, sagte Lindemann der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Verbraucherschützer kritisierten, dass nach der Ankündigung verschärfter Kontrollen in Folge früherer Fleischskandale wieder nicht die Behörden die neuen unhaltbaren Zustände aufgedeckt hätten, sondern die Polizei auf Grund von Zeugenhinweisen.

Schnappauf sagte, nach dem jetzigen Stand stammten 33 Tonnen überfälliges Dönerfleisch von einer Fremdfirma und waren nach deren Konkurs bei dem inzwischen geschlossenen Kühlhausbetrieb in München als Sicherheit für Forderungen eingelagert worden.

Lebensmittelkontrolleure verlangen besseres Überwachungssystem

Die deutschen Lebensmittelkontrolleure verlangten unterdessen ein besseres Überwachungssystem. Derzeit sei eine Rückverfolgung zum Hersteller oft nicht möglich, sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands, Martin Müller, der Zeitung Der Tagesspiegel [3.9.2006]. Statt Lebensmittel wie Fleisch einfach nur in großen Hallen zu stapeln, müssten die einzelnen Verpackungen codiert werden. Mit Hilfe eines Lasers könnten dann die Informationen – etwa, wann das Produkt hergestellt sei und von wem – abgerufen werden.

Der verdächtige Münchner Großhändler soll 3 Tonnen des überlagerten Fleischs nach Niedersachsen geliefert haben. Auch Baden- Württemberg soll betroffen sein. Mehrere hundert Kilo Fleisch aus München wurden in Hessen beschlagnahmt. Eine Firma aus Magdeburg hat nach Angaben des Gesundheitsministeriums Sachsen-Anhalt im August 10 Kilogramm Entenfleisch sowie rund 466 Kilogramm Rinderoberschale und Schweinefleisch aus München bekommen. Die in einem Kühlhaus gelagerten Bestände wurden am Samstag [2.9.2006] sichergestellt. Nach den bisherigen Ermittlungen hatte der Münchner Betrieb nicht nur Gastronomie in ganz Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland beliefert.

Foodwatch: Härtere Strafen nötig

Der Vorsitzende der Verbraucherorganisation Foodwatch, Thilo Bode, forderte mehr Transparenz und härtere Strafen. Da massenhaft betrogen werde, sei das Problem nicht durch Kontrollen in den Griff zu bekommen, sagte Bode in einem Interview mit der NDR info. „Es muss Anreize geben nicht zu betrügen, und wenn die Politik diese Anreize nicht schafft, also entweder durch diese Transparenz, dass die Namen genannt werden, oder durch Strafen, dann nützen auch mehr Kontrollen nichts, schaffen nur mehr Bürokratie.“

Das ganze Ausmaß des Gammelfleisch-Skandals in Bayern ist nach Angaben der Polizei noch immer nicht abzusehen. Die Landesgesundheitsbehörden in Bayern gehen nach ersten Untersuchungen nicht von einer Gefahr für die Verbraucher aus. Der Geschäftsführer der Münchner Firma blieb nach einem Verhör am Freitag [1.9.2003] auf freiem Fuß. Gegen den 53-jährigen Inhaber der Fleischzentrale im niederbayerischen Metten wird wegen Betrugsverdachts und Verstößen gegen das Lebensmittelrecht ermittelt. [mehr]



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