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]Verbraucherrechte zu ignorieren lohnt sich
[Ed: Es gibt viele Firmen, die bestehende Verbraucherrechte zu ihrem Vorteil ignorieren. Paradebeispiel ist der aktuelle Fall Freenet.de, den der Herausgeber selbst erlebte und dokumentierte]
Aus: NetZeitung, 8. Mai 2006, 16.50 Uhr MESZ (Wirtschaft). [Original
BERLIN (NetZtg). Wer die Rechte der Verbraucher missachtet, macht dabei oft noch einen guten Stich, beklagt VZBV-Chefin Müller. Zudem fehle das uneingeschränkte Recht, durch Missbrauch erzielte Gewinne einzustreichen.
Verbraucherrechte zu umgehen, ist für Firmen lohnender als die Einhaltung von Gesetzen. "Mit dem Aushebeln von Verbraucherrechten lässt sich viel zu einfach Geld verdienen", sagte Edda Müller, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), bei der Vorstellung der Jahresbilanz am Montag [8.5.2006] in Berlin. "Auch im Interesse einer qualitätsorientierten deutschen Wirtschaft müssen wir das ändern."
Das Dilemma bestehe darin, dass es in Deutschland anders als in fast allen anderen europäischen Ländern keine Behörden gebe, die die Einhaltung von Verbraucherschutzgesetzen im Geschäftsverkehr kontrollieren. Um Rechtsverstöße dennoch wirksam zu bekämpfen, seien die Verbandsklagerechte der Verbraucherzentralen und des VZBV besonders wichtig, betonte Müller und verwies auf zahlreiche illegale Geschäftspraktiken, die der Verband im vergangenen Jahr erfolgreich bekämpft habe.
Das Vorgehen gegen irreführende Werbung, illegale Vertragsklauseln und rechtswidrige
Geschäftspraktiken gleiche häufig einer Sisyphos-Arbeit. "Für Verbraucher ist es meist
extrem aufwändig, nicht nur Recht zu haben, sondern es auch durchzusetzen", rügte VZBV-Chefin
Müller. "Viele Unternehmen verhalten sich völlig korrekt auch für diese Firmen ist
es ein unerträglicher Zustand, dass es häufig lohnender ist, Verbraucherschutzgesetze zu
missachten als sie zu respektieren."
Müller forderte die Möglichkeit, zu Unrecht erzielte Gewinne bereits dann abzuschöpfen,
wenn ein Unternehmen grob fahrlässig gehandelt hat. Bei der Gewinnabschöpfung müsse sich
der Staat außerdem entscheiden: Entweder die Verbraucherzentralen trügen das volle Risiko
dann sollte die Gewinnabschöpfung direkt der Verbraucherarbeit zugute kommen. Oder die eingezogenen
Gewinne gehen wie bisher an den Fiskus dann benötigten die Verbraucherzentralen aber eine
Absicherung gegen das Prozesskostenrisiko, etwa in Form einer Bürgschaft.
Darüber hinaus sollte das Musterverfahren Verbrauchern ermöglichen, ihre Schäden
anzumelden, bevor diese verjähren, etwa durch Eintragung in eine Gerichtsliste. Nicht selten seien
Ansprüche der Verbraucher verjährt, wenn der Bundesgerichtshof endlich das letzte Wort
gesprochen hat.
[Links dazu]
[Gammelfleisch ohne Ende]
[No-go Telcos]
[Noch immer keine solide Information in Sicht]
[VZBV:
Rechtliche Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands Schwerpunkte und Fallbeispiele]
Die Bundesregierung hat die Legehennenhaltung neu geregelt. In größeren Käfigen
werden künftig mehr Tiere gehalten in "Kleinvolieren". Immerhin gehen sie über die
Minimalforderung der EU hinaus. Doch Tierschützer protestieren nicht nur weil 2002 schon ein
Käfigverbot erreicht schien.
BERLIN. Viel kleiner hätte der Kompromiss kaum sein können: 15 Zentimeter
in der Höhe und 250 Quadratzentimeter in der Fläche. Wenigstens, wenn man nach den entsetzten
Reaktionen des Deutschen Tierschutzbundes und der Grünen geht: Die Käfighaltung von Hennen wird
in Deutschland weitergehen.
Zwar ersetzen künftig zahlenmäßig größere Hühner-WGs die bisherigen
Kleinkäfige. Kleingruppenhaltung heißt das. Jetzt hat das Bundeskabinett dem zugestimmt
dabei besteht bei den Kleinvolieren noch Forschungsbedarf. Ebenso wie bei alternativen Haltungsformen.
Für Tierschützer und Ökolandwirte ist es ein herber Rückschlag. Doch dieser
Entschluss kommt alles andere als überraschend: Als die ehemalige Landwirtschaftministerin
Künast 2002 den Ausstieg Deutschlands aus der Käfighaltung beschloss, präsentierte die
Lobby der Geflügelhalter bereits niedrige Käfige für bis zu 60 Hennen als Gegenposition.
Um das Streitwort zu vermeiden, wurden diese Entwürfe mit dem Fantasiewort Kleinvoliere propagiert.
So ist es bis heute.
Was in Deutschland 2 Jahre Übergangsfrist eingerechnet ab 2009 die alten Legebatterien
ersetzt, entspricht weitgehend den Vorschlägen von damals: Mathematisch erhält jede Henne etwas
mehr Grundfläche, statt 10 werden bis zu 60 Tiere in einem (größeren) Käfig
gehalten. Das soll den individuellen Bewegungsraum erhöhen. Die Minimalforderung aus der
EU-Richtlinie wird um rund zehn Prozent überschritten. In der Vertikalen ging der Gesetzgeber um
wenige Zentimeter übers Brüsseler Minimum hinaus.
Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte Seehofers Entscheidung: "Die Kleingruppenhaltung für
Legehennen ist nichts anderes als die Fortsetzung der tierquälerischen Käfighaltung",
erklärte Tierschutzbund-Präsident Wolfgang Apel in Bonn. Nur einen schwachen Trost sieht der
Verband darin, das die Einführung durch Wissenschaftler begleiten zu lassen.
Denn tatsächlich stammen die Zukunftspläne für Deutschlands Legehenne nicht aus der Feder
des Bundesministers, sondern entstammen dem Bundesrat. Wenigstens die SPD war innerhalb der Großen
Koalition skeptisch, was die Fortsetzung der Käfighaltung angeht.
"Wir werden in einem Verbundprojekt unter FAL-Leitung an noch offenen Fragen zur Tiergerechtheit der
Kleingruppenhaltung arbeiten", sagt Lars Schrader vom Institut für Tierschutz und Tierhaltung der
Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Celle.
Sein Dienstherr, Bundesverbraucherschutzminister Seehofer, hatte das Forschungsprojekt angekündigt.
In knapp 3 Jahren soll Klarheit bestehen. Doch Schrader gibt auch zu bedenken: "Betriebe, die jetzt
auf Kleingruppenhaltung umstellen, werden nicht unbedingt in ein paar Jahren wieder nachbessern
können."
Behörden müssen künftig umfassend Auskunft über Lebensmittel geben.
BERLIN (BM). Verbraucher sollen sich künftig besser vor schwarzen Schafen in der
Lebensmittelbranche schützen können. Der Bundestag in Berlin berät heute in erster Lesung
über ein neues Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Es soll den Informationsanspruch der
Bürger gegenüber den Behörden sichern und ist Bestandteil eines umfassenden Katalogs von
Maßnahmen, die Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) Ende vergangenen Jahres als
Konsequenz aus den jüngsten Skandalen um Gammelfleisch und Umetikettierungen von Lebensmitteln
angekündigt hatte.
So sollen die Verbraucher künftig bei allen Behörden des Bundes, des Landes und der Gemeinden
freien Zugang zu allen Daten über gesundheitsgefährdende Lebensmittel haben, wie es in dem
Gesetzentwurf heißt. Auch über die Bestandteile eines Lebensmittels sowie die Substanzen, die
während des Produktionsprozesses entstehen, sollen die Verbraucher Auskunft verlangen können.
Die Behörden müssen die Angaben von den Unternehmen einholen.
Die Bundestagsfraktionen von CDU und SPD fordern in einem Entschließungsantrag, daß die
Unternehmen ihre Angebote zur direkten Information der Verbraucher verbessern, etwa über das
Internet oder Telefon- Hotlines. Nur wenn sich die Verbraucher über die Qualität von Produkten
informieren können, kann Qualität nachgefragt werden und sich am Markt durchsetzen. Das
müsse nicht nur für Lebensmittel, sondern auch für sonstige Produkte und Dienstleistungen
gelten.
Das VIG sei ein Instrument, um "Druck auf die Unternehmen zu machen", sagt die CDU-Verbraucherpolitikerin
Ursula Heinen. Die Behörden würden jetzt gesetzlich verpflichtet, die Öffentlichkeit
über gesundheitsgefährdende Lebensmittel zu informieren, was bislang in ihrem Ermessen lag.
Außerdem dürften künftig auch dann die Namen von Unternehmen genannt werden, die zum
Beispiel Gammelfleisch in Umlauf gebracht haben, wenn das Lebensmittel bereits vom Markt verschwunden
sei. Das ist nach geltendem Recht noch verboten.
"Das Gesetz ist nichts wert", meint jedoch die Vorsitzende des Bundestags-Agrarausschusses, Bärbel
Höhn (Grüne). So hätten die Behörden drei Monate Zeit, um auf Anfragen von
Verbrauchern zu antworten. Außerdem seien Betriebsgeheimnisse der Unternehmen von der
Auskunftspflicht ausgenommen, ohne daß definiert werde, was ein Betriebsgeheimnis ist, so
Höhn. Das werde dazu führen, daß der Verbraucher am Ende de facto keine Auskunft
bekomme. Und andere potentiell gefährliche Produkte wie zum Beispiel Babyspielzeuge aus Kunststoff,
die sogenannte Weichmacher enthalten könnten, seien ohnehin von der Auskunftspflicht ausgeschlossen.
Und auch bei der Auskunftspflicht zu Lebensmitteln gebe es noch Lücken, kritisiert die
verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulrike Höfken. Unterfüllungen von
Lebensmittelverpackungen würden nicht unter das neue Gesetz fallen. Höfken befürchtet,
daß die schwarzen Schafe in der Lebensmittelbranche durch das VIG nicht von ihren Machenschaften
abgehalten werden.
HAMBURG. Vor "lebensbedrohlichen Infektionen durch Keime" in Wasserspendern und in Geräten
zur Herstellung von Sodawasser warnt das Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene der
Universität Freiburg. Bei Untersuchungen hatten Wissenschaftler bis zu 6,9 Millionen Keime pro
Liter gemessen. Grenzwerte waren teilweise bis zu 34.000fach überschritten.
Der Absatz von Haushaltsgeräten zur Selbstproduktion von Sodawasser ist in den vergangenen Jahren
stark angestiegen. Umso dramatischer sind die Ergebnisse: Von 60 untersuchten Geräten lagen 39 weit
über dem Grenzwert der Mineral- und Tafelwasserverordnung. Es wurden unter anderem Schimmelpilze,
Coryne-Bakterien und Darmkeime gefunden. Besonders für extrem abwehrgeschwächte Patienten, so
Institutschef Franz Daschner, seien diese lebensbedrohlich. Ursache für die Kontamination sei, dass
die Geräte nach Hinweisen der meisten Hersteller lediglich mit lauwarmem Wasser gespült werden
sollten. Zudem ließen sich einige Geräteteile gar nicht reinigen, dort bilde sich dann ein
gefährlicher Biofilm.
Ähnliche "lebensmittelhygienische Probleme" sieht Daschner bei den "Watercoolern" den
Wasserspendern, die etwa in Banken oder öffentlichen Gebäuden stehen. Von den in
Krankenhäusern genommenen Proben waren etwa 88 Prozent über dem Grenzwert für Trinkwasser.
Wegen der davon ausgehenden gesundheitlichen Gefahr hat das Bundesinstitut für Risikobewertung die
Vertreiber aufgefordert, die Wasserbehälter spätestens alle 2 Wochen auszutauschen.
Europas Verbraucher sollen besser gegen irreführende Versprechen der Lebensmittel-Industrie
geschützt werden / Angaben müssen stimmen.
BRÜSSEL. Künftig muss ein Müsliriegel wirklich gesund sein, wenn "gesund"
draufsteht. Das Europa-Parlament hat gestern eine Verordnung gegen irreführende Werbung auf
Lebensmitteln beschlossen. Die Vorschrift soll vor allem verhindern, dass beispielsweise Fruchtriegel
wegen ihres hohen Vitamingehaltes angepriesen werden, obwohl der hohe Zuckergehalt der Gesundheit
schadet.
Aufwändiges Prüfverfahren
Die Verbraucherverbände begrüßen den Beschluss, die Süßwarenindustrie ist
entsetzt, und auch deutsche Europa-Abgeordente warnen vor negativen Folgen für die Wirtschaft.
Einig waren sich die Abgeordneten, dass gesundheitsbezogene Werbung im Prinzip der Wahrheit entsprechen
muss. Wenn "viel Vitamine" oder "hoher Kalziumgehalt" auf der Packung steht, dann muss dies auch stimmen
und nachweisbar sein. Ein Hinweis etwa, dass grüner Tee gegen Herzinfarkt vorbeugt, entspricht zwar
einer weit verbreiteten Annahme. Er ist aber bisher wissenschaftlich nicht bewiesen und damit
künftig verboten.
Heftig umstritten waren dagegen die sogenannten Nährwertprofile, die jetzt mit kleinen
Einschränkungen beschlossen worden sind. Sie sollen sicherstellen, dass Produkte, die zu viel Salz,
Zucker oder Fett enthalten, nicht mit positiven Gesundheitsversprechen angepriesen werden. Wenn etwa
Cornflakes zu viel Fett und Zucker enthalten, dann darf der Hersteller künftig keine Versprechen wie
etwa "Hält fit" aufdrucken selbst wenn die Cornflakes tatsächlich auch Ballaststoffe und
Vitamine enthalten.
Die Grundidee hinter dieser Regelung ist, dass es irreführend ist, wenn ein Produkt wegen eines
gesundheitsfördernden Bestandteils als gesund beworben wird, während es unterm Strich im
Körper mehr Schaden als Nutzen anrichtet. Das Problem dabei ist allerdings, dass es bisher
keinerlei Grenzwerte für Salz, Zucker oder Fett in Lebensmitteln gibt. Sicher ist hingegen, dass
diese Stoffe ab einer gewissen Menge ungesund sind. Wo genau jedoch diese Grenze etwa in Jogurt oder
Frühstücksflocken liegt, ist bisher noch nicht erforscht. Das soll die EU-Kommission nun in
Zusammenarbeit mit der Europäischen Lebensmittelbehörde in Parma ausarbeiten.
Mit Rücksicht auf die Interessen der Lebensmittelindustrie haben vor allem konservative und liberale
Abgeordnete eine wesentliche Einschränkung durchgesetzt: Das Verbot von Gesundheitsversprechen gilt
nur, wenn das Produkt mindestens zwei ungesunde Bestandteile übermäßig enthält. Ist
in den Cornflakes nur zu viel Zucker, dann darf "Hält fit" oder ähnliches auf der Packung
stehen. Allerdings muss daneben genauso deutlich vermerkt sein, dass das Produkt über einen "hohen
Zuckergehalt" verfügt. Produkte, die mit ganz konkreten Gesundheitsnutzen werben wie etwa
"Viel Vitamin C" oder "Reich an ungesättigten Fettsäuren" müssen ein
aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen, im dem die Hersteller den Nutzen nachweisen
müssen.
Schärfere Regeln gelten auch für Werbung, die sich ausdrücklich an Kinder richtet,
beziehungsweise an das Gewissen der Eltern appelliert. Das betrifft allerdings nicht allgemeine
Werbefloskeln wie "Haribo macht Kinder froh."
BERLIN (dal). Ende 2005 tauchte tonnenweise verdorbenes Fleisch für den Lebensmittelhandel
in Deutschland auf. Seither stehen auch die Lebensmittelkontrollen der Länder in der Kritik. Am
Montag [17.7.2006] stellte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit den
Jahresbericht zur Lebensmittelüberwachung 2005 vor und kam zu ähnlich schlechten
Ergebnissen wie in den Vorjahren: Wieder stießen Kontrolleure in fast jedem fünften
untersuchten Betrieb auf Schmutz, Etikettenschwindel oder unzulässige Inhaltsstoffe. Allein 16,4
Prozent der kontrollierten Betriebe fielen durch Hygieneprobleme auf. Der
Gammelfleischskandal falle bei der Statistik nicht ins Gewicht, da es sich dabei zwar um
skandalöse, aber nur wenige Fälle gehandelt habe, erklärte Christian Grugel,
Präsident des Bundesamtes.
Von den untersuchten Lebensmittelproben waren 15,3 Prozent zu beanstanden. Fast die Hälfte davon
(49 Prozent) fiel durch falsche oder fehlende Beschriftung oder als Mogelpackung auf. 14 Prozent
enthielten Krankheitserreger oder Keime, die beim Verderben entstehen. 9 Prozent wiesen
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Pilzsporen auf und 13 Prozent bestanden nicht aus den
vorgeschriebenen Zutaten.
Bei der Einschätzung der Zahlen ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Kontrolleure
hauptsächlich Hersteller, Händler, Fabriken oder Restaurants besuchten, bei denen sie mit
Problemen rechneten. Insgesamt wurde nur gut die Hälfte aller Lebensmittelbetriebe kontrolliert.
Leicht verderbliche Waren, von denen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko ausgeht, wurden auch
verstärkt untersucht. Am häufigsten beanstandet wurden Speiseeis und andere Desserts gefolgt
von Fleisch.
Die Grünen halten die Kontrollen für unzureichend. Im Endeffekt hat sich nach dem
Fleischskandal sehr wenig bis gar nichts getan, sagte Bärbel Höhn (Grüne) dem
Tagesspiegel. Der Zehn-Punkte- Plan von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) sei
zu vage formuliert, sagte die Vize-Bundesfraktionsvorsitzende. Das im Juni verabschiedete
Verbraucherinformationsgesetz lasse zu viele Ausnahmen zu. Höhn forderte effizientere Kontrollen,
mehr Transparenz für den Verbraucher und Kündigungsschutz für Mitarbeiter, die Mängel
in ihrem Betrieb anzeigen.
Deutschlands oberste Verbraucherschützerin Edda Müller stellt dem Kabinett ein mieses
Zeugnis aus.
BERLIN. Die Interessen der Verbraucher bleiben in der Politik oftmals auf der Strecke.
Deswegen begleiten die deutschen Verbraucherzentralen die Politik jeder Bundesregierung traditionell
kritisch. Deren Vorstandschefin, Edda Müller, versteht sich als Sachwalterin der Millionen Konsumenten
im Land.
Berliner Zeitung: Frau Müller, die große Koalition ist gut 8 Monate im Amt. Zeit
für ein Zwischenzeugnis also. Wir würden Sie bitten, die Arbeit der für Verbraucherfragen
wichtigsten Minister mit Noten zu bewerten. Beginnen wir mit Justizministerin Brigitte Zypries.
Edda Müller: Sie gibt sich Mühe. Also: Drei. Frau Zypries kann sich aber noch
verbessern, wenn sie sich stärker für die Rechte von Versicherungs- und Bankkunden einsetzt.
Berliner Zeitung: Wirtschaftsminister Michael Glos.
Edda Müller: Für Verbraucher ist er leider ein Ausfall. Also: Fünf bis Sechs. Er
blockiert einen effektiven Gebäudepass, mit dem Verbraucher mehr Informationen über den
Energieverbrauch in Gebäuden bekommen sollen. Er sträubt sich auch, die manchmal zweifelhaften
Praktiken von Versicherungsvertretern schärfer unter die Lupe zu nehmen. Und das sind nur 2
Beispiele.
Berliner Zeitung: Verbraucherminister Horst Seehofer.
Edda Müller: Er hat sich zu lange primär als Landwirtschaftsminister verstanden und die
Agrarlobby bedient. Also: Vier. Zumal seine Maßnahmen gegen Gammelfleisch nur zögerlich
umgesetzt werden. Die Informationsrechte der Kunden bleiben lückenhaft. Zuletzt hat Herr Seehofer
allerdings auch andere Themen wie etwa Fahrgastrechte entdeckt.
Berliner Zeitung: Die Bundesregierung insgesamt.
Edda Müller: Die große Koalition erweist sich leider nur als Koalition der kleinen
Schritte. Also: Fünf.
Berliner Zeitung: Warum genau fällt Ihr Urteil denn so schlecht aus?
Edda Müller: Weil sich die Koalition auf eine Politik zu Gunsten der Wirtschaft konzentriert,
etwa indem sie die Unternehmenssteuer senkt. Der Masse der Verbraucher dagegen werden massive
Belastungen aufgebürdet. Die Mehrwertsteuererhöhung ist ein Sündenfall. Dazu kommt eine
höhere Versicherungssteuer, höhere Krankenkassen- und Rentenbeiträge, der Wegfall der
Pendlerpauschale und so weiter. Das alles zieht den Menschen im nächsten Jahr 24 Milliarden Euro
aus der Tasche. Das sind 300 Euro pro Kopf. Diese Einseitigkeit lähmt die Binnenkonjunktur. Sie
muss ein Ende haben.
Berliner Zeitung: Was genau erwarten Sie?
Edda Müller: Die Regierung hofft durch ihre wirtschaftsfreundliche Politik auf mehr
Arbeitsplätze. Doch das passiert kaum, trotz der Rekordgewinne der Unternehmen. Statt vorwiegend
auf die Aktionäre zu hören, sollte die Regierung die Interessen der Verbraucher stärker
berücksichtigen. Sie sollte zum Beispiel wirksame Entschädigungen bei Zugverspätungen
durchsetzen, statt die Bahn zu schonen. Sie sollte beim Börsengang der Bahn das Interesse der
Bahnkunden an einem modernen Schienennetz beachten, statt dieses an kurzfristig agierende Kapitalanleger
zu veräußern. Sie sollte endlich den Gebäudepass durchsetzen, statt auf die Bedenken der
Immobilienbesitzer zu hören. Es ist unglaublich, dass die Regierung 1,5 Milliarden Euro für
ein Gebäudesanierungsprogramm ausgibt, dann aber Angst hat, die Energiebilanz der Wohnungen offen zu
legen.
Berliner Zeitung: Alles gut und schön. Doch mehr Rechte für Verbraucher kosten
bisweilen auch mehr Geld.
Edda Müller: Das ist Unsinn. Mehr Informationen, mehr Transparenz und mehr Wettbewerb gibt
es umsonst. Wenn der Staat mehr Geld braucht, muss er es nicht von den privaten Haushalten holen.
Beispielsweise sollten die Stromkonzerne die neuen Verschmutzungsrechte beim Emissionshandel nicht
geschenkt bekommen. Wir sind für eine Versteigerung. Durch die kostenlose Zuteilung haben die
Konzerne allein im ersten Handelsjahr 6 Milliarden Euro gespart. Wenn man das Geld den Krankenkassen
zukommen lassen würde, müssten die Verbraucher nächstes Jahr keine höheren
Beiträge zahlen.
Berliner Zeitung: Stichwort Kassen. Was halten Sie eigentlich von der Gesundheitsreform?
Werden die Millionen Versicherten davon profitieren?
Edda Müller: Es gibt ein paar gute Seiten. Qualität könnte durch
Einzelverträge zwischen Ärzten und Kassen gefördert, fragwürdige Werbepraktiken der
Pharmakonzerne unterbunden werden. Alles in allem aber ist die Reform missraten.
Berliner Zeitung: Wo denn genau?
Edda Müller: Keiner weiß, wie der geplante neue Gesundheitsfonds funktionieren soll.
Wer soll das Geld einziehen? Wie hoch wird der Aufwand sein? Wer hat die Aufsicht? Es wurde auch die
Chance verpasst, Beamte und Selbstständige mit einzubeziehen. Die Hauptlast tragen weiter die
gesetzlich Versicherten. Ich habe die Sorge, dass zukünftige Kostensteigerungen über die so
genannte kleine Kopfpauschale allein den Versicherten aufgebürdet werden. Ärzte, Apotheker und
die Pharmaindustrie dagegen werden weniger herangezogen. Ich hoffe, dass es im Rahmen der Gesetzgebung
noch zu deutlichen Korrekturen kommt.
Berliner Zeitung: Gehört für Sie zum Gesundheitsschutz auch ein staatliches
verordnetes Rauchverbot?
Edda Müller: Wir befürworten ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Das
entspricht ja weitgehend der heutigen Praxis. In vielen Krankenhäusern oder Bahnhöfen ist das
Rauchen bereits untersagt.
Berliner Zeitung: Und in Kneipen?
Edda Müller: Wir sind für einen effektiven Nichtraucherschutz in Gaststätten durch
klare räumliche Trennung. Ein generelles Rauchverbot in Gaststätten aber lehnen wir ab. Denn
der mündige Verbraucher sollte frei entscheiden können, ob er in Gaststätten mit oder ohne
Raucher gehen will. Ich glaube, dass es in Zukunft mehr Restaurants geben wird, die Rauchen freiwillig
untersagen.
Berliner Zeitung: Und wenn nicht?
Edda Müller: Die Gastwirte haben sich ja verpflichtet, mehr Nichtraucherzonen zu schaffen.
Es ist richtig, dass die Bundesregierung das jetzt einfordert. Ansonsten helfen nur gesetzliche
Maßnahmen.
Berliner Zeitung: Ihr Tipp: Wird das Zeugnis über die Bundesregierung in einem Jahr besser
ausfallen als heute?
Edda Müller: Ich hoffe das. Vieles hängt davon ab, ob Minister Horst Seehofer endlich
die Rolle eines echten Anwalts für die Verbraucher annimmt. Ich würde mir das
wünschen.
Die Deutschen mögen kein bestrahltes Essen, und viele Froschschenkel essen sie auch nicht. Nun
dürfen erstmals bestrahlte Beinchen ins Land Kritiker fürchten, das könne ein
Präzedenzfall sein. Wissenschaftler hingegen finden die Bestrahlung gut.
Gebacken oder gebraten, oft mit Knoblauchsauce serviert und von Gourmets als
Delikatesse geschätzt: Ganz anders als bei den Franzosen, die wegen ihrer Liebe zu diesem einen
Gericht von ihren englischen Nachbarn als frogs geschmäht werden, hat es der Froschschenkel bei den
Deutschen schwer. Im Moment jedenfalls verzehren die Deutschen nach Angaben des Statistischen Bundesamts
11,2 Tonnen Froschschenkel pro Jahr insgesamt. Umgerechnet sind das nicht einmal 0,2 Gramm pro
Kopf.
Eine Genehmigung für die niederländische Firma
Klaas Puul aus Volendam zur Einfuhr von Tiefkühlfrostschenkeln in das Land des Rot-, Blau- und
Sauerkrauts wäre da keine Nachricht wert würde nicht im Schreiben des Bundesamtes
für Verbraucherschutz (BVL) ein Reizwort auftauchen: bestrahlt.
Mit ionisierender Strahlung kann man Lebensmittel keimfrei machen. Diese Erkenntnis ist schon älter
als 100 Jahre und wird in vielen Ländern auch routinemäßig eingesetzt. Doch bestrahlt,
das klingt nach Verstrahlung, nach Radioaktivität, Atom und Ungemach. Das ist zwar falsch, aber
sicher dennoch ein Grund für die Bestrahlungsskepsis auch in anderen europäischen
Ländern. In Deutschland ist die Abwehrhaltung besonders stark. "Das ist vermutlich psychologisch
bedingt", sagt Matthias Wolfschmidt von Foodwatch. "Die Leute kennen Strahlen vom Röntgen. Sie
haben verinnerlicht, dass sie so wenig wie möglich mit Strahlen in Berührung kommen sollen und
tun alles um das zu vermeiden auch bei Lebensmitteln." Außerdem sei für Verbraucher
schwer kalkulierbar, was die Bestrahlung anrichtet.
Vor 5 Jahren gab die EU-Kommission die Diskussion um bestrahlte Lebensmittel verloren. Damals ging es um
die Frage, ob mehr Lebensmittel zur Bestrahlung zugelassen werden, als nur getrocknete Kräuter und
Gewürze. Das waren bis zu diesem Zeitpunkt die einzigen Lebensmittel, die bestrahlt und
entsprechend gekennzeichnet vermarktet werden durften. Am Ende der Debatte siegten die
Bestrahlungsgegner: Die Liste wurde erst einmal nicht erweitert und jede Nation durfte ihre eigene
Bestrahlungspraxis beibehalten. Die Franzosen und Belgier etwa nutzen das Verfahren auch zur Entkeimung
von Geflügelfleisch, Garnelen und von Froschschenkeln. Allerdings wurde nie abschließend
geklärt, ob die europäische Liste nun endgültig ist oder noch mehr Lebensmittel eine
Zulassung bekommen.
"Ein Antrag, diese Lebensmittel auch in Deutschland zu vertreiben, kann nur abgelehnt werden, wenn es
gesundheitliche Bedenken gibt", sagt Klaus-Werner Bögl, zuständiger Abteilungsleiter im
BVL. "Die
Forschung hat aber keine Hinweise für Risiken geliefert, die eine Ablehnung des Antrags
rechtfertigen." Drei renommierte wissenschaftliche Organisationen haben den bestrahlten Froschschenkeln
gesundheitliche Unbedenklichkeit bescheinigt: Die Welternährungs- und die
Weltgesundheitsorganisation (FAO und
WHO), der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU. Schließlich gab es auch grünes
Licht vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das
nicht unbedingt als industriefreundlich gilt. Dem Import von bestrahlten Froschbeinen aus Holland steht
damit formal nichts mehr im Wege.
"Ich finde diese Genehmigung sehr bedauerlich", sagte Hiltrud Breyer zu SPIEGEL ONLINE. Die grüne
Europaabgeordnete setzt sich seit Jahren gegen eine Ausweitung der Lebensmittelbestrahlung ein. "Durch
Bestrahlung können schwarze Lebensmittel weiß gewaschen werden", sagt sie. Generell ist
dieser Verdacht nicht abwegig: Schon bei niedriger Dosierung zerstört die Bestrahlung
Mikroorganismen, dem Produkt selbst jedoch merkt man die Bestrahlung ohne aufwendige Analyse nichts an.
Es ist also durchaus möglich, einer Ladung keimverseuchten flüssig-Eises durch Bestrahlung
wieder zu einem akzeptablen Hygienestatus zu verhelfen.
Die Europäische Union will ihre Verbraucher vor dem gentechnisch veränderten Reis
schützen, der kürzlich in den USA aufgetaucht ist.
BRÜSSEL. Die EU-Kommission bereite entsprechende Maßnahmen vor, sagte eine
Sprecherin. Eine Entscheidung werde wahrscheinlich am Mittwoch [23.8.2006] fallen. Die Kommission will
den Angaben zufolge zudem herausfinden, ob von dem Genreis irgendwelche Mengen auf den EU-Markt gelangt
sein könnten.
Die EU-Kommission hatte die US-Behörden bereits am 21.8.06 um zusätzliche Informationen
über den Reis gebeten. Das Landwirtschaftsministerium in Washington hatte vergangene Woche
mitgeteilt, Spuren von nicht zugelassenem Genreis der Firma Bayer seien auf dem US-Markt entdeckt
worden. Der Langkornreis ist resistent gegen das von Bayer hergestellte Unkrautvernichtungsmittel
Liberty Link. Das US-Landwirtschaftsministerium und Bayer hatten jedoch versichert, der Reis berge keine
Gefahr für Mensch und Umwelt. Im vergangenen Jahr exportierten die EU-Länder laut Kommission
insgesamt 198.000 Tonnen Langkornreis aus den USA.
Erst München, jetzt Metten der Gammelfleisch-Skandal zieht weitere Kreise. Bei einer
Schlachterei mit Firmensitz im Landkreis Deggendorf hoben Fahnder Tonnen verdorbenen Fleisches
aus.
MÜNCHEN/HAMBURG. Nach dem Münchner Großhändler [Ed: der
Georg Brunner KG] geriet jetzt auch eine Schlachterei in Metten im Landkreis Deggendorf ins Visier der
Ermittler. Ihr werden "erhebliche Verstöße" bei Lagerung, Verarbeitung und Verkauf von
Fleisch vorgeworfen, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei heute mit.
Bei Razzien in der Firmenzentrale sowie in 2 Kühlhäusern im Landkreis Passau und in
Regensburg stellten Ermittler mehrere Tonnen Fleisch sicher, darunter 3,5 Tonnen gefrorenes Rindfleisch,
von dem ein Teil bereits seit 2003 in der Firma lagerte.
Darüber hinaus entdeckten die Ermittler unter der Garage eines Wohnhauses im Landkreis Deggendorf
einen für gewerbliche Zwecke nicht genehmigten Kühlraum. Dort wurde eine Tonne Fleisch
unterschiedlicher Sorten gefunden. Gegen den 53-jährigen Firmeninhaber aus Metten wird nun wegen
des Verdachts des Betrugs und verschiedener Verstöße gegen das Lebensmittelrecht ermittelt.
Einen Bezug zum Gammelfleischskandal in München gebe es allerdings nicht, sagte Staatsanwalt
Christian Schmidt-Sommerfeld zu SPIEGEL ONLINE. Dort hatten gestern und heute Morgen die Fahnder der Soko
"Kühlhaus" bis zu 70 Tonnen Döner- und Entenfleisch sichergestellt. Deren
Mindesthaltbarkeitsdatum war teils um 4 Jahre überschritten. Von den ersten 20 begutachteten
Proben waren 17 auffällig. "Sie waren ranzig, muffig, alt und fremdartig, erschienen grünlich
und Ekel erregend", so ein Behördensprecher. Ob das vergammelte Fleisch auch
gesundheitsgefährlich ist, sollen mikrobiologische Analysen bis Mitte nächster Woche erweisen.
Bei beiden Firmen besteht der Verdacht, verdorbenes Fleisch in den Handel gebracht zu haben. Zum Umfang
ließen sich bislang aber noch keine zuverlässigen Angaben machen, hieß es. Erste
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg ergaben, dass die Ware aus Metten über die
Niederlande nach Hongkong verschifft werden sollte. Ein bereits beladener Transporter wurde von der
Polizei gestoppt und wieder entladen.
Das Gammelfleisch aus München sei unter anderem aus Thailand und aus Südamerika importiert
worden, so ein Behördensprecher. Es sei vermutlich nicht nur bundesweit, sondern auch in Staaten
der Europäischen Union (EU) verkauft worden. Die Bundesländer sowie die EU seien darüber
informiert worden. In welche EU-Staaten die verdorbene Ware geliefert wurde, ist bislang unklar.
In der Münchner Innenstadt seien 10 Betriebe untersucht worden, hieß es. Darunter seien
nicht nur Döner-Imbisse, sondern auch Asia-Shops, türkische Lokale und bayerische
Gaststätten. Bei einem Restaurant sei auffälliges Fleisch entdeckt worden.
Das Bundesverbraucherschutzministerium wollte den Fall zunächst nicht bewerten, da die
Untersuchungen von Justiz und Polizei noch andauern. Das Ressort stehe in engen Kontakt mit den
Behörden in München. "Es ist zu früh, über Schlussfolgerungen nachzudenken", sagte
eine Sprecherin. Zur Forderung aus Koalition und Opposition nach schärferen Kontrollen
erklärte sie, bessere Schutzmaßnahmen hielten nicht automatisch von kriminellen Machenschaften
ab.
Im vergangenen Jahr hatten mehrere Fleischskandale für
Aufsehen gesorgt. Unter anderem waren faulige Fleischproben gefunden worden. Ein Händler in
Gelsenkirchen wurde inzwischen angeklagt. Als Konsequenz aus dem Skandal hat die Bundesregierung die
Rechte für Verbraucher verbessert [Ed: sagt sie, aber das stimmt nicht...].
[mehr]
Der Verbraucherminister erklärt, dass sich die meisten Bundesländer seinen Forderungen
bislang widersetzen. Bayerns Gesundheitsminister Schnappauf sagt dagegen, die Behörden hätten
die Kontrollen verschärft.
MÜNCHEN (morgenpost.de). Im jüngsten Lebensmittelskandal um vergammeltes Fleisch
hat Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) die Bundesländer scharf kritisiert. Ich
weise seit Monaten darauf hin, dass die Lebensmittelkontrollen in Qualität und Dichte in Deutschland
verbesserungsbedürftig sind, sagte Seehofer am Rande des CSU-Grundsatzkongresses. Die
meisten Bundesländer haben sich dem bislang widersetzt, sagte der Minister, ohne dabei
einzelne Länder konkret zu nennen.
In Großhandelsbetrieben in München und in Niederbayern waren in der vergangenen Woche
insgesamt fast 100 Tonnen Tiefkühlfleisch beschlagnahmt worden, deren Haltbarkeitsdaten um bis zu
4 Jahre überschritten waren.
Er kritisierte außerdem, dass die Behörden die Namen der beteiligten Firmen nicht nennen
dürften, wenn Gammelfleisch schon verbraucht sei. Das bayerische Verbraucherschutzministerium
leitete Kundenlisten des hauptverdächtigen Münchner Großhändlers an alle
Bundesländer und an den Bund weiter.
Verbraucherschützer kritisierten, dass nach der Ankündigung verschärfter Kontrollen in
Folge früherer Fleischskandale wieder nicht die Behörden die neuen unhaltbaren Zustände
aufgedeckt hätten, sondern die Polizei auf Grund von Zeugenhinweisen.
Schnappauf sagte, nach dem jetzigen Stand stammten 33 Tonnen überfälliges Dönerfleisch von
einer Fremdfirma und waren nach deren Konkurs bei dem inzwischen geschlossenen Kühlhausbetrieb in
München als Sicherheit für Forderungen eingelagert worden.
Der verdächtige Münchner Großhändler soll 3 Tonnen des überlagerten Fleischs
nach Niedersachsen geliefert haben. Auch Baden- Württemberg soll betroffen sein. Mehrere hundert
Kilo Fleisch aus München wurden in Hessen beschlagnahmt. Eine Firma aus Magdeburg hat nach Angaben
des Gesundheitsministeriums Sachsen-Anhalt im August 10 Kilogramm Entenfleisch sowie rund 466 Kilogramm
Rinderoberschale und Schweinefleisch aus München bekommen. Die in einem Kühlhaus gelagerten
Bestände wurden am Samstag [2.9.2006] sichergestellt. Nach den bisherigen Ermittlungen hatte der
Münchner Betrieb nicht nur Gastronomie in ganz Deutschland, sondern auch im europäischen
Ausland beliefert.
Das ganze Ausmaß des Gammelfleisch-Skandals in Bayern ist nach Angaben der Polizei noch immer nicht
abzusehen. Die Landesgesundheitsbehörden in Bayern gehen nach ersten Untersuchungen nicht von einer
Gefahr für die Verbraucher aus. Der Geschäftsführer der Münchner Firma blieb nach
einem Verhör am Freitag [1.9.2003] auf freiem Fuß. Gegen den 53-jährigen Inhaber der
Fleischzentrale im niederbayerischen Metten wird wegen Betrugsverdachts und Verstößen gegen
das Lebensmittelrecht ermittelt. [mehr]
Erfolgreiche Klagen gegen Unternehmen
So dürfe beispielsweise der Otto-Versand sich nicht in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für seinen Online-Shop das uneingeschränkte Recht vorbehalten, einen
Ersatzartikel zu liefern, wenn der bestellte Artikel nicht lieferbar sei. Die Firma Neckermann
dürfe außerdem nicht den Eindruck erwecken, dass Verbraucher nur Anspruch auf eine Gutschrift
oder einen Verrechnungsscheck haben, wenn Internet- Kunden von ihrem Recht auf Rücksendung Gebrauch
machen.Weniger Bürokratie nützt auch Unternehmen
Der VZBV rief Bundesverbraucherminister Seehofer (CSU) auf, durch gezielte Maßnahmen die bestehende
Lücke bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten zu schließen. "Zum dringend notwendigen
Bürokratieabbau gehört auch, dass sich nicht die Missachtung, sondern die Einhaltung von
Verbraucherschutzgesetzen für die Unternehmen lohnt", sagte Müller. "Dann müssten wir
Verbraucherrechte nicht erst mühsam vor Gericht durchsetzen."Musterverfahren einführen
Für Verträge, die auf illegalen Marketing- oder Werbepraktiken beruhten, müsse
außerdem das Wettbewerbsrecht dem einzelnen Verbraucher gestatten, den Vertrag aufzulösen und
Schadensersatz zu fordern. Außerdem forderte Müller die Möglichkeit, Musterverfahren
für Verbraucherverbände durchzufechten. Mit einem Musterverfahren könnten die
Verbraucherzentralen für die Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren klären lassen, ob
eine Praktik unwirksam gewesen ist.
L E G E H E N N E N
Von der Batterie zur Hühner-WG
Mehr als die EU fordert, aber immer noch Käfig
Waren die bisherigen Käfige völlig kahl, sollen in der Kleinvoliere Sitzstangen, abgedunkelte
Legenester und ein Bereich mit Sand zum Reinigen des Gefieders zur Verfügung stehen. Die Tiere
bewegen sich auf Drahtgittern, so dass ihr Kot durch die Maschen fällt.
Gesetz soll vor Gammelfleisch schützen
Darmkeime in Sodawasser-Spendern
Aus:
Spiegel-Pressemeldung 13. Mai 2006, 10.38 Uhr MESZ zum Artikel
"Darmkeine im Sodawasser" im SPIEGEL 20/2006,
15. Mai 2006, Seite 22 (Panorama).
Schluss mit ungesunder Werbung
Gammelfleisch-Skandal geht in der Statistik unter
Aus: Der Tagesspiegel, Berlin,
18. Juli 2006, Seite 16 (Wirtschaft). Die Print-Fassung dieses Artikels weicht von der hier
dokumentierten Online-Fassung ab.
[Original]
S T E R I L I S I E R E N V O N
L E B E N S M I T T E L N
Herr Glos ist leider ein Ausfall
G E N - F O O D
Bestrahlte Froschbeine für Krautland
Unbedenklichkeit von Wissenschaftlern bescheinigt
Die Deutschen bestrahlen, wenn überhaupt, für den Export sind dafür aber Europameister
bei der Fahndung nach unerlaubt bestrahlten Lebensmitteln: Sie ziehen 70 Prozent aller europäischen
Proben, finden aber nur wenig. Im Jahr 2004 testete die amtliche Überwachung weit über 4.000
Lebensmittel. In weniger als 2 von 100 Verdachtsproben wurde unzulässige Bestrahlung
nachgewiesen, darunter waren asiatische Fertiggerichte und auch ein paar tiefgefrorene bestrahlte
Froschbeine. Klaas Puul darf das jetzt ganz offiziell, dank der Ausnahmegenehmigung des Berliner
Bundesamts.
G A M M E L F L E I S C H - S K A N D A L
Brüssel will Verbraucher schützen
G A M M E L F L E I S C H
Ein Teil wurde gegessen
Münchner Geschäftsführer auf freiem Fuß
Laut der Münchner Staatsanwaltschaft gibt es bislang keine Anhaltspunkte für ein Netzwerk.
Auch sei der Betrieb zuvor nicht aufgefallen. "Der Geschäftsführer befindet sich auf freiem
Fuß", sagte Schmidt-Sommerfeld zu SPIEGEL ONLINE. "Es liegt im Augenblick kein Grund vor, ihn zu
inhaftieren." Die Ermittlungen konzentrierten sich auf die Abnehmer, damit verdorbene Ware aus dem
Verkehr gezogen werden könne. Es sei nicht auszuschließen, dass ein Teil des Fleisches
bereits gegessen wurde."Foodwatch" fordert mehr Transparenz
Derweil fordert die Verbraucherschutzorganisation "Foodwatch"
mehr Transparenz bei den Kontrollen von Fleischbetrieben. "Was hilft es, wenn wir Heerscharen von
Kontrolleuren durch die Betriebe schicken und die Berichte anschließend in
Schreibtischschubfächern verschwinden", sagte Pressesprecherin Barbara Hohl zu SPIEGEL ONLINE.
Vielmehr sollten die Kontrollergebnisse wie in Dänemark in Form von Smileys im Internet und in den Betrieben
veröffentlicht werden.
Seehofer: Lebensmittelkontrollen sind verbesserungsbedürftig
Schnappauf: Saubären werden häufiger kontrolliert
Bayerns Gesundheitsminister Werner Schnappauf (CSU) betonte dagegen, die Behörden hätten die
Lebensmittelkontrollen verstärkt und zunehmend am Risiko ausgerichtet. Die Saubären
(schwarzen Schafe) werden häufiger kontrolliert als Unternehmen, die weniger auffällig sind
oder völlig korrekt arbeiten, sagte Schnappauf. Er sprach sich für höhere Strafen
aus, um die Abschreckungswirkung zu erhöhen. Derzeit liege der Höchstrahmen für ein
Bußgeld bei 20.000 Euro. Bei Vergehen drohten maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe. Erst macht
der Händler 1 Million, dann zahlt er 20.000 Euro Bußgeld. Da ist ein
Missverhältnis, sagte Schnappauf.Grüne: Bayerische Staatsregierung hat versagt
Die Grünen warfen der bayerischen Staatsregierung Versagen vor. Die Landesregierung muss
erklären, warum die angeblich systematischen und strengen Kontrollen nach dem letzten Fleischskandal
hier nichts ans Tageslicht befördert haben, sagte die Parteivorsitzende Claudia Roth.
Staatssekretär Gert Lindemann aus dem Verbraucherschutzministerium sprach von Nachlässigkeit
und schlechter Kooperation. Erst nachdem wir sehr massiv geworden sind und bohrende Fragen
gestellt haben, hat uns Bayern am Freitag [1.9.2006] die benötigten Informationen gegeben, die wir
dringend nach Brüssel weiterleiten mussten, sagte Lindemann der Frankfurter Allgemeinen
Sonntagszeitung.Lebensmittelkontrolleure verlangen besseres Überwachungssystem
Die deutschen Lebensmittelkontrolleure verlangten unterdessen ein besseres Überwachungssystem.
Derzeit sei eine Rückverfolgung zum Hersteller oft nicht möglich, sagte der Vorsitzende des
Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands, Martin Müller, der Zeitung Der
Tagesspiegel [3.9.2006]. Statt Lebensmittel wie Fleisch einfach nur in großen Hallen zu
stapeln, müssten die einzelnen Verpackungen codiert werden. Mit Hilfe eines Lasers könnten
dann die Informationen etwa, wann das Produkt hergestellt sei und von wem abgerufen werden.Foodwatch: Härtere Strafen nötig
Der Vorsitzende der Verbraucherorganisation Foodwatch, Thilo Bode, forderte mehr Transparenz und
härtere Strafen. Da massenhaft betrogen werde, sei das Problem nicht durch Kontrollen in den Griff
zu bekommen, sagte Bode in einem Interview mit der NDR info. Es muss Anreize geben nicht zu
betrügen, und wenn die Politik diese Anreize nicht schafft, also entweder durch diese Transparenz,
dass die Namen genannt werden, oder durch Strafen, dann nützen auch mehr Kontrollen nichts, schaffen
nur mehr Bürokratie.
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